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Vom Makler übers Ohr gehauen? So wehren Sie sich!

Makler sind für die meisten Immobilienkäufer und Mieter ein notwendiges Übel, kosten ihre Dienste doch in der Regel eine Menge Geld. Und nicht nur das. Nicht selten kommt es vor, dass unerfahrene Interessenten von einem windigen Makler übers Ohr gehauen werden und es nicht einmal merken.

Hier die fiesesten Fallen, und was Sie dagegen tun können:

In Städten wie München, Hamburg oder Berlin herrscht permanenter Wohnungsmangel. Diesen Umstand nutzen einige Makler schamlos aus, indem sie horrende Honorare für die Vermittlung verlangen. Dabei ist die maximal zulässige Provision für einen Makler im deutschen Wohnungsvermittlungsgesetz ganz klar definiert. Mehr als zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer darf kein Makler verlangen.

Wichtig zu wissen: Sollte der Makler eine höhere Provision verlangt bzw. berechnet haben, hat der Kunde bis zu drei Jahre Zeit, den zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern. Erst nach Ablauf der drei Jahre verjährt die Forderung. Daran ändert sich übrigens auch nichts, wenn der Makler mit dem Mieter eine höhere Zahlung vertraglich vereinbart – das Gesetz steht grundsätzlich über allen Verträgen.

Gleiches gilt, wenn der Makler dubiose Gebühren berechnet, etwa eine Auslagenpauschale oder Gebühren für Einschreiben etc. Auch diese Kostenpositionen kann der Kunde über einen Zeitraum von drei Jahren zurückfordern. Erlaubt sind Auslagenerstattungen für Makler nur, wenn diese nachweisbar eine komplette Monatsmiete des betreffenden Objektes übersteigen.

Achtung bei Verkäufen von Immobilien: Hier gelten keine Obergrenzen für die Provisionshöhe. Das bedeutet: Der Makler kann grundsätzlich so viel kassieren, wie er will. Allerdings müssen Sie sich auch in diesem Fall nicht alles gefallen lassen. Verlangt der Makler eine horrende Provision, wäre zu prüfen, ob er nicht wegen Wucher zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Der Makler darf seine Provision nur dann kassieren, wenn er die Wohnung bzw. die Immobilie vermittelt hat. Vorschüsse sind nicht erlaubt – egal in welcher Form.

August 2014


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