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Der Herbst ist da! Jetzt richtig gegen Sturmschäden versichern

Dass das Wetter in Deutschland immer extremer wird, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein. Zu den Wetterphänomenen, die in den letzten Jahren immer häufiger bei uns auftreten, gehören schwere Stürme mit den entsprechenden Folgen. Solche Stürme können enorme Schäden an Haus und Grundstück verursachen, weswegen eine möglichst komplette Absicherung durch geeignete Versicherungspolicen schon jetzt unabdingbar ist.

Doch welche Versicherungen sollten zur Vorbeugung gegen Sturmschäden abgeschlossen werden?

Üblicherweise schließen Besitzer eines Eigenheims sowohl eine Hausratversicherung als auch eine Gebäudeversicherung ab. Diese beiden Versicherungsformen sind schon eine gute Grundlage, um sich wirkungsvoll gegen Sturmschäden abzusichern. Perfekt sind sie allerdings nicht, denn in manchen Fällen reicht der Versicherungsschutz nicht aus, um gegen alle Eventualitäten gewappnet zu sein – zumindest dann nicht, wenn die entsprechenden Verträge gemacht werden, ohne ein paar wichtige Fakten zu berücksichtigen.

Hier die wichtigsten Tipps, worauf Sie beim Abschluss von Versicherungen gegen Sturmschäden achten sollten:

Zunächst eine wichtige Tatsache: Je nachdem wie der jeweilige Sturmschaden verursacht wurde und welche Eigenheiten er aufweist, können ganz unterschiedliche Versicherungen für die Regulierung der Schäden zuständig sein, z. B. die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Haftpflicht- oder Kfz-Kaskoversicherung oder auch eine speziell abgeschlossene Sturm- bzw. Elementarschadenversicherung.

Voraussetzung ist jedoch immer, dass Sturmschäden im Versicherungsvertrag überhaupt enthalten sind. Dies ist jedoch beispielsweise in den meisten Gebäudeversicherungen nicht der Fall. Hier müssen Sturmschäden separat (und natürlich gegen Aufpreis) hinzuversichert werden. Ist dies geschehen, kommt die Gebäudeversicherung für alle Schäden am Gebäude und den gebäudefesten Teilen auf, die durch die Einwirkung von Sturm entstehen. Dies können Schäden an der Fassade, am Dach, am Schornstein oder auch an Fenstern und Türen sein. Und auch für entsprechende Folgeschäden zahlt die Versicherung, etwa dann, wenn es durch ein infolge eines Sturms undicht gewordenes Dach hineinregnet und das Regenwasser weitere Schäden verursacht.

Sturmschäden an Fahrzeugen dagegen sind fast immer durch die KFZ-Versicherung des Halters abgesichert – zumindest dann, wenn dieser zusätzlich zur vorgeschriebenen Haftpflicht auch noch eine Kasko-Police abgeschlossen hat.

Vorsicht bei Hausratversicherungen: Auch hier müssen Schäden infolge von Sturm oft separat abgesichert werden. Und auch dann werden häufig nicht alle Schäden reguliert, beispielsweise an elektrischen Geräten. Dafür gibt es wiederum spezielle Elektronik-Policen, die einzeln abgeschlossen oder zur Hausratversicherung hinzugebucht werden können.

Zum Schluss noch ein Tipp: Manche Versicherer bieten sogenannte Elementarschadenversicherungen an, die in der Regel die besten Bedingungen für Schäden durch Sturm und Co. bieten. Allerdings werden solche Policen nicht für alle Regionen in Deutschland angeboten, insbesondere für solche nicht, in denen in den letzten Jahren vermehrt Schäden durch Hochwasser etc. aufgetreten sind. Wenn Sie nicht wissen, welche Versicherungen für Ihre Region von den einzelnen Gesellschaften angeboten werden, sollten Sie sich am besten von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen. Er kann dann auch den günstigsten Tarif ermitteln.

Oktober 2014


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