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Vorsicht, Lockangebote: Mit diesen Fallstricken arbeiten manche Vermieter

Verbraucher auf Wohnungssuche sollten Vorsicht walten lassen, wenn die Kaltmiete zwar hoch angesetzt ist, die Nebenkosten aber niedriger ausfallen, als sie erwartet hatten. Denn so mancher Vermieter nutzt die relativ komplizierte Rechtslage und baut in die Mietverträge Fallstricke ein, um unterm Strich mehr Miete zu bekommen. Das Mietermagazin hat in Zusammenarbeit mit dem Berliner Mietverein die zehn häufigsten Tricks der Vermieter zusammengefasst.

Die Betriebskosten sind zu niedrig

Damit der Mietvertrag insgesamt günstiger aussieht, wird von den Vermietern häufig die Nettomiete angegeben, während der Rest „nach Verbrauch“ berechnet wird. Allerdings ist dies in vielen Fällen irreführend, weil nicht wenige Kostenpunkte wie etwa die Grundsteuer oder die Kosten für die Müllentsorgung bereits bekannt sind.

So ist dem Mieterbund eine Familie bekannt, welche nach der ersten Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Höhe von mehr als 1.000 Euro leisten sollte. Um derart unangenehmen Überraschungen vorbeugen, sollten sich die potenziellen Neumieter bei den Nachbarn erkundigen oder sich vom Vermieter oder Makler die Betriebskostenabrechnung der Vormieter zeigen lassen, bevor sie den Mietvertrag unterschreiben.

Der Mieter soll renovieren

Einer Mieterin hatte die Hausverwaltung angeboten, dass sie zwei Monate lang keine Miete bezahlen muss, wenn sie im Gegenzug die Wohnung renoviert, die sich in einem reichlich heruntergekommenen Zustand befand. Marlies Lau, Rechtsberaterin beim Berliner Mietverein, sagt dazu: „Bei solch umfangreichen Renovierungen steht der Aufwand in keinem Verhältnis zur Einsparung“, weshalb der Mieterin geraten worden sei, dieses Angebot abzulehnen. Denn lassen sich die Mieter darauf ein, müssen sie die Wohnung im schlimmsten Fall beim Einzug ebenso renovieren wie beim Auszug.

Was zählt zu den „sonstigen Betriebskosten“

Zahlreiche Kosten werden durch die Vermieter über die Mieter abgerechnet, unter anderem unter dem Punkt „sonstige Betriebskosten“. Allerdings ist das nur bedingt erlaubt: Der Vermieter darf nur jene Kosten auf den Mieter umlegen, die im Mietvertrag aufgeführt sind oder die von einem Gericht anerkannt wurden.

Eine zu hohe Beteiligung bei kleineren Reparaturen

Kleinere Reparaturen kann der Vermieter über die sogenannte „Kleinreparaturklausel“ auf die Mieter umlegen. Allerdings muss vorab festgelegt sein, wie hoch die Beteiligung maximal sein darf. Diese wurde bereits 1989 gerichtlich auf maximal 120 Euro festgelegt. Wird dieser Betrag überschritten, handelt es sich um keine kleine Reparatur.

Wenn der Mietspiegel ausgenutzt wird

Die unterschiedlichen Spannen des Mietspiegels halten selbst die Experten des Mietervereins für „kompliziert“. Liegt die Wohnung in der jeweiligen Spanne, müssen Mieter eine Mieterhöhung nicht zwangsläufig hinnehmen. „Der Mieter muss auf jeden Fall reagieren und dem Vermieter – wenn er anderer Ansicht ist – ein Gegenangebot machen“, so Frank Maciejewski vom Berliner Mietverein. Dann können der Mieter und der Vermieter die einzelnen Punkte miteinander durchgehen und die Höhe der Miete gemeinsam in einer bestimmten Spanne einordnen. Jedoch sollten die Mieter in einem derartigen Fall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, weil es sich um eine äußerst komplexe Materie handelt.

Die Miete steigt zu stark

Gesetzlich geregelt ist, dass die Nettomiete innerhalb von drei Jahren lediglich um 20 Prozent angehoben werden darf. Stefan Schetschorke, der die Rechtsabteilung des Berliner Mietervereins leitet, sagt dazu: „Die Nichteinhaltung der 20prozentigen Kappungsgrenze ist der Klassiker unter den Tricks und kommt in der Praxis sehr häufig vor.“

Nach Reparaturen ein neuer Mietvertrag

Der Mietvertrag bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn Modernisierungen durchgeführt wurden. Das „Angebot“ eines neuen Mietvertrages sollte der Mieter also nicht annehmen.

Wenn die Preisbindung missachtet wird

Werden Wohnungen mit öffentlichen Mitteln modernisiert, gelten für diese eine Preisbindung, also festgelegte Mieten. Ob die Wohnung mit Fördergeldern modernisiert wurde, ist im Mietvertrag festgehalten. In aller Regel liegen diese Mieten – je nach der Lage der Wohnung – in einer Spanne von 4,50 und neun Euro je Quadratmeter.

Unberechtigte Forderungen nach dem Auszug

Oftmals haben die Mieter nach dem Auszug Probleme damit, die Kaution wiederzubekommen. Der Mieterverein nennt den Fall eines Ehepaares, welches nach acht Monaten wieder auszog und Schönheitsreparaturen durchführen sollte. Zudem seien beim Auszug Schäden im Hausflur entstanden. Der Berliner Mieterverein bietet deshalb an, die Mieter beim Auszug zu begleiten und empfiehlt, Fotos von der Wohnung zu machen.

April 2018


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