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Bauhelfer-Unfallversicherung

Bauherren in Deutschland, die ihre Immobilie nicht durch eine professionelle Baufirma, sondern nur durch Freunde, Verwandte und Bekannte sowie in Eigenarbeit errichten, müssen ihre Bauhelfer grundsätzlich bei der zuständigen Genossenschaft anmelden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine spezielle Bauhelfer-Unfallversicherung abzuschließen. Sie sichert sowohl die Bauhelfer selbst als auch den Bauherren ab. Grundsätzlich ist dieser gegenüber seinen Bauhelfern haftpflichtig, wenn ein Schaden entstanden ist. Die Bauhelfer-Unfallversicherung nimmt ihm dieses Risiko ab.


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