Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

zurück zu Immobilienlexikon, Begriffe und Erläuterungen

Erwerbskosten

Wird ein Grundstück und/oder eine Immobilie erworben, so sind dafür nicht nur der eigentliche Kaufbetrag, sondern auch diverse andere Kostenarten vom Käufer zu bezahlen. Fasst man all diese Kosten zusammen, so spricht man von den Erwerbskosten. Neben dem eigentlichen Kaufpreis sind in diesen Erwerbskosten zum Beispiel die Gebühren für den Eintrag in das Grundbuch, die Notar- und eventuellen Gerichtskosten sowie eine möglicherweise anfallende Provision für den Immobilienmakler enthalten. Sofern das Grundstück oder die Immobilie vorher in ihrem Wert geschätzt werden soll, sind auch die Kosten für den Gutachter in die Erwerbskosten mit einzurechnen. Grundsätzlich sind die Erwerbskosten für den Käufer der Immobilie beziehungsweise des Grundstücks steuerlich absetzbar.


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de