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Lebensunterhalt

Der Lebensunterhalt beziehungsweise die Lebensunterhaltskosten spielen auch im Rahmen einer Immobilienfinanzierung eine große Rolle. Im Zuge der Berechnung der persönlichen Bonität des Kreditnehmers müssen die Lebenshaltungskosten vom monatlichen Einkommen abgezogen werden. Übrig bleibt das verfügbare Einkommen, von dem aber dann nochmals die Rücklagebeträge und Reserven für Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und ähnliches abgezogen werden müssen. Anschließend bleibt der Teil des Einkommens übrig, welcher zur Finanzierung des Objektes verwendet werden kann. Zu den Lebenshaltungskosten zählen dabei beispielsweise die Kosten für Autos, Versicherungen, Kinder, Strom, Heizung, Brauch- und Abwasser und vieles mehr. Aber auch nicht zwingend notwendige Beträge, wie beispielsweise Kosten für einen Urlaub, müssen in die Berechnung des Lebensunterhalts mit einbezogen werden. Hier sollte besser etwas großzügiger gerechnet werden, um schlussendlich Kapital übrig zu haben, wenn beispielsweise einmal die Waschmaschine oder das Fahrzeug der Familie kaputtgeht.



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