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Schätzungskosten

Oftmals ist es notwendig, den Wert einer Immobilie im Rahmen eines Verkaufes durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Dabei kann es sich sowohl um den Sachwert als auch um den Beleihungswert oder auch andere Werte bezüglich der Immobilie handeln. An diesen ermittelten Werten bemessen sich auch die Darlehenshöhen, welche von den Kreditinstituten vergeben werden. Selbstverständlich verursacht die Arbeit des Sachverständigen gewisse Kosten, die auch als Schätzkosten bezeichnet werden. Diese Kosten werden in der Regel vom auszuzahlenden Darlehensbetrag abgezogen, so dass dieser also nicht in der vollen Höhe ausgezahlt wird. Die Schätzkosten hat also der Darlehensnehmer zu tragen. Laut Preisangabenverordnung ist es allerdings verboten, die Schätzkosten in die Berechnung des Effektivzinssatzes mit einfließen zu lassen.


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