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März 2011/3

Volkszählung 2011: Viele Immobilienbesitzer sind nicht informiert

Offensichtlich ist es erst bei einer kleinen Zahl von Immobilieneigentümern angekommen: Im Jahr 2011, genauer gesagt ab dem 9. Mai, findet in Deutschland eine bundesweite Volkszählung statt. In diesem Rahmen wird auch eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Für Immobilieneigentümer besteht dabei eine Auskunftspflicht.

Das Problem: Diese Informationen scheinen noch längst nicht bei allen Immobilienbesitzern angekommen zu sein. Viele scheinen die staatliche Aktion nicht ernst zu nehmen. Doch Vorsicht: Wer sich verweigert, das heißt, wer die angeforderten Informationen über sein Hab und Gut nicht preisgibt, der riskiert empfindliche Strafen.

Seit November 2010 verschickt das Statistische Bundesamt nun schon Fragebögen in Papierform, auch eine Onlinemeldung ist zwischenzeitlich möglich. Im Mai diesen Jahres soll der gesamte Prozess abgeschlossen sein. Wer seine Meldung noch nicht getätigt hat, der sollte sich also sputen.

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie kann man davon ausgehen, dass der zivile Ungehorsam in Deutschland steigt. Nur 62 Prozent der Befragten wollen ihrer Informationspflicht ohne weiteres nachkommen, jeder Dritte gab dagegen an, sich noch nicht sicher zu sein, ob er die benötigten Informationen wirklich herausgeben wolle. Dazu passt auch die Zahl der befragten Eigentümer, die mit der Gebäude- und Wohnungszählung grundsätzlich einverstanden sind, solange die Daten vertraulich behandelt werden: nur 36 Prozent hegen diese Einstellung. Auf der anderen Seite fühlen sich mehr als 20 Prozent in ihrer Privatsphäre verletzt und lehnen eine Volkszählung daher generell ab.

Auch interessant: Über ein Drittel (35 Prozent) der Befragten haben zwar schon von der Zählung gehört, wissen jedoch nichts Genaueres darüber. Dabei kostet es kaum Zeit, sich einmal auf der speziell eingerichteten Seite des Statistischen Bundesamtes (www.zensus2011.de) über den genauen Ablauf und die befragten Daten zu informieren. An dieser Stelle daher nur so viel: Immobilienbesitzer müssen Angaben zur Anzahl der Wohnungen in ihrem Objekt, dem Baujahr, der Anzahl der Zimmer, der Nutzfläche sowie der Heizungsart machen. Auch die genauen Besitzverhältnisse müssen beschrieben sowie Angaben zum Leerstand getätigt werden.


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