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Mai 2011/05

Neue Steuer: Ein Ferienhaus in Frankreich kann teuer werden!

Sie besitzen ein Ferienhaus in Frankreich oder möchten sich in naher Zukunft ein solches anschaffen? Herzlichen Glückwunsch! Ein solches Urlaubsdomizil gehört sicher zu den Träumen vieler Deutscher. Wer es sich leisten kann, wird von seinen Mitmenschen beneidet. Doch das könnte schon bald in Mitleid umschlagen.

Der Grund: Frankreich plant die Einführung einer neuen Steuer - die Ferienhaussteuer. Diese Steuer soll jedoch nicht etwa für alle Ferienhausbesitzer erhoben werden, sondern im Rahmen einer Sondersteuer nur für ausländische Besitzer entsprechender Immobilien. Entsprechende Pläne hegt seit einiger Zeit die konservative Regierung Frankreichs. Nach eigenen Angaben richtet sich die neue Steuer deshalb nur an Ausländer, weil diese die Dienste des französischen Sozialsystems mitnutzen, aber bislang keine Abgaben diesbezüglich entrichteten. In dieser Form sei das System nicht weiter finanzierbar, daher sei die Einführungen der neuen Steuer unbedingt erforderlich.

Welcher Betrag genau zu entrichten ist, steht noch nicht abschließend fest. Insider sprechen von 20 Prozent, in Abhängigkeit vom aktuellen Wert der Immobilie. Dieser Steuersatz wäre eine harte Nuss für die vielen ausländischen Besitzer von Ferienimmobilien in Frankreich. Wie viele Ferienhausbesitzer und -käufer insgesamt betroffen sind, steht ebenfalls noch nicht genau fest. Lediglich im Raum Paris wurde für das Jahr 2010 von der Notarskammer eine Studie angefertigt. Sie belegt, dass 7,7 Prozent der Immobilienkäufer nicht die französische Staatsbürgerschaft besitzen. Schaut man sich die gehobeneren Viertel der Stadt an, muss diese Zahl jedoch deutlich nach oben auf 20-30 Prozent korrigiert werden.

Die neue Steuer ist übrigens nicht der erste Vorstoß der französischen Regierung in diese Gefilde. Was viele nicht wissen: Schon seit einigen Jahren müssen ausländische Immobilienkäufer in Frankreich eine Sonderabgabe entrichten, die einheimischen Käufern vorenthalten bleibt. Die Rede ist von der sogenannten Wohnungssteuer, die zusätzlich zur Grundsteuer zu bezahlen ist. Um das Ganze noch ungerechter zu machen: Prädestinierte Ausländer, zum Beispiel die Mitglieder reicher Herrscherfamilien, sind von der Pflicht zur Entrichtung dieser Wohnungssteuer ausgenommen. Man will es sich ja schließlich mit der Upper-Class nicht verderben.

Ein Aufschrei geht indes durch die Riege der Makler und Immobilienhändler in Frankreich. Sie befürchten infolge der neuen Steuer eine wahre Verkaufswelle für Ferienimmobilien, mit all ihren negativen Folgen für die einheimische Wirtschaft. Bleibt abzuwarten, ob diese Lobby irgendetwas gegen die Obrigkeit ausrichten kann. Den deutschen Ferienhausbesitzern wäre es zu wünschen.


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