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Mai 2011/07

Erster Entwurf zur Reformierung des Mietrechts in Deutschland

Eine grundlegende Reform des Mietrechts ist nach Meinung von Experten und auch in den Augen vieler Bürger in Deutschland längst überfällig. Allerorten häufen sich die Fälle von Mietnomadentum, so dass insbesondere die Rechte der Vermieter zukünftig deutlich gestärkt werden sollten. Doch nicht nur das - auch die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zum Zweck der Energieeinsparung wurde in den letzten Jahren durch das bestehende Mietrecht hierzulande stark erschwert.

Aus diesem Grund beabsichtigte die Bundesregierung schon vor längerer Zeit, eine Modernisierung des Mietrechts in Angriff zu nehmen. Nun liegt endlich der erste diesbezügliche Entwurf einer Mietrechtsnovelle vor. Wir konnten bereits einen Blick in dieses wichtige Dokument nehmen.

Schwerpunkt des neuen Gesetzesentwurfs ist die Stärkung der Rechte des Vermieters, insbesondere im Zusammenhang mit zahlungsunwilligen Mietern sowie der energetischem Sanierung von Wohneigentum. Bleiben wir zunächst bei letzterem Punkt. Was in diesem Zusammenhang Vermietern in der Vergangenheit regelmäßig sauer aufstieß, war die gängige Praxis von Mietern, für die Bauphase von energetischen Modernisierungsmaßnahmen die Mietzahlungen zu kürzen. Dies soll in Zukunft nicht mehr zulässig sein. Laut der Mietrechtsnovelle darf der Mieter seinem Vermieter für die Dauer von drei Monaten während der Bauphase nicht mehr mit Mietminderungen belasten. Keine Änderungen sind dagegen beim Kostenanteil geplant, den der Vermieter im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen auf seine Mieter umlegen darf. Eine Mieterhöhung ist demnach auch weiterhin um maximal 11 Prozent pro Jahr rechtlich zulässig.

Das Thema der Mietnomaden soll ebenfalls durch die Novelle des Mietrechts in Deutschland angegangen werden. Es ist hierbei beabsichtigt, säumigen Mietern gerichtlich aufzuerlegen, die laufenden, nicht gezahlten Mieten im Zuge eines Gerichtsprozesses zunächst bei einem Treuhänder zu hinterlegen. So soll sichergestellt werden, dass der Vermieter auch bei gewonnenem Prozess am Ende nicht mit völlig leeren Händen dasteht. Ähnliche Erleichterungen sind auch im Zusammenhang mit Räumungsklagen vor Gericht vorgesehen. Als Vorbild dient hier die so genannte „Berliner Räumung“. Im Zuge dieser besteht für den Vermieter die Möglichkeit, sich wieder relativ frühzeitig in den Besitz der Mietsache zu bringen und die darin vorhandenen Gegenstände des säumigen Mieters durch sein Vermieterpfandrecht zu pfänden.

Dass die genannten Punkte in der Novelle des Mietrechts in Deutschland von Eigentümerverbänden und der Immobilienwirtschaft allgemein begrüßt werden, dürfte klar sein. Wie die Reaktionen der Gegenseite ausfallen, zum Beispiel die dieses Deutschen Mieterbundes (DMB), bleibt allerdings noch abzuwarten.


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