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August 2011/02

Neue Trinkwasserverordnung ab 1. November 2011 betrifft Vermieter

Anfang November 2011 tritt in Deutschland eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Dies ist allerdings bislang kaum bekannt geworden, da sich die Änderungen ausschließlich auf Besitzer beziehungsweise Vermieter von Mehrfamilienhäusern beziehen.

Insbesondere die Anlagen zur Warmwasseraufbereitung von Mehrfamilienhäusern standen bisher bei Experten stark in der Kritik. Je größer die Anlage, desto größer auch die Gefahr, dass sich schädliche Bakterien und Keime darin bilden. Zahlreiche Proben, die in den vergangenen Jahren aus solchen Anlagen entnommen wurden, bestätigten den Verdacht. Gefährliche Keime und Bakterien wie beispielsweise Legionellen wurden in den Warmwasseraufbereitungsanlagen vieler Mietshäuser gefunden.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde kürzlich die neue Trinkwasserverordnung verabschiedet, die schließlich am 1. November 2011 in Kraft tritt. Sie schreibt Vermietern von Mehrfamilienhäusern, deren Warmwasseraufbereitungsanlage ein Volumen von mindestens 400 Litern aufweist, eine jährliche Überprüfung der Anlage speziell auf Legionellen vor. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die gefährlichen Keime weiter in Deutschland ausbreiten.

Es wurde bereits nachgewiesen, dass die Legionellen Auslöser von Lungenentzündungen und anderen gefährlichen Infektionen sein können, die im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Ebenso wurde nachgewiesen, dass oftmals die Wasseraufbereitung von Mehrfamilienhäusern Brutstätte solcher Keime darstellt, welche allerdings nur im warmen Wasser gedeihen. Ein wirkungsvoller Schutz ist lediglich vorbeugend möglich, sind die Keime einmal vorhanden, können sie sogar über die Luft übertragen werden.

Mieterschutzverbände befürchten nun allerdings, dass die für die jährliche Überprüfung der Anlagen entstehenden Kosten direkt auf die Mieten beziehungsweise die Nebenkosten umgelegt werden. Eine solche Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen, schließlich ist es durchaus möglich, die Kosten für die Überprüfung als Betriebskosten anzurechnen. Allerdings kostet die Überprüfung nur etwa 200 Euro, was selbst bei einer vollständigen Umlegung auf die Nebenkosten bei einem 10-Parteien-Haus nur etwa 20 Euro Mehrkosten pro Jahr und Mietpartei ausmacht. Trotzdem dürfte diesbezüglich das letzte Wort noch nicht gesprochen sein, schließlich steht noch gar nicht fest, ob die Kosten wirklich komplett auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Mit dieser Angelegenheit werden sich dann wohl die Gerichte befassen müssen.

Fakt ist jedoch, dass die grundsätzliche Vorgehensweise sinnvoll ist. Wer möchte schon in einer Mietwohnung mit der ständigen Gefahr leben, sich mit hochgefährlichen Keimen allein durch das Einatmen der Luft infizieren zu können?


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