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Januar 2012/02
Anhand der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima zeigt sich wieder einmal ganz deutlich, dass die Menschen in Deutschland selbst schwerwiegende Naturkatastrophen anscheinend sehr schnell vergessen. Eine kürzlich durchgeführte Studie des Verbraucherportals Verivox bestätigt, dass die Großhandelspreise für elektrische Energie und auch das Interesse am so genannten Ökostrom wieder auf ein Niveau zurückgekehrt ist, wie es vor der Naturkatastrophe in Japan in Deutschland herrschte.
Ein kleiner Rückblick: Es war im März des Jahres 2011, als infolge eines schweren Erdbebens in Japan die gesamte Ostküste des Landes von einer heftigen Flutwelle getroffen wurde, und es daraufhin im Kernkraftwerk Fukushima zu mehreren Kernschmelzen kam. Die Folgen waren nicht nur für die Umwelt verheerend, sondern zeigten sich auch ganz deutlich in Deutschland. Plötzlich stieg das Interesse an sauberem Strom sprunghaft an, auf der anderen Seite wurde die Stromerzeugung mittels Kernkraftwerken endgültig verteufelt. In der Folge beschloss auch die Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 sämtliche Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz zu nehmen.
Das große Interesse der Bundesbürger an sauberem Strom wehrte jedoch offensichtlich nicht lange. Inzwischen kehrte die Nachfrage wieder auf das Niveau von vor dem Unfall in Japan zurück. Und das, obwohl sich die Lage in der Region Fukushima noch keineswegs erholt hat. Im Gegenteil: Immer noch fließt aus dem beschädigten Kernkraftwerk in großen Mengen radioaktives Wasser aus, welches die Weltmeere in Zukunft sehr stark belasten wird. Durch das Freiwerden der radioaktiven Strahlung gilt außerdem eine Fläche von der Größe Nordrhein-Westfalens in Japan als komplett verstrahlt und dauerhaft unbewohnbar.
Da aber die Medien dieses Thema nicht mehr so sehr fokussieren, wenden sich die Bürger wohl zunehmend davon ab. Die Zahlen zeigen dies ganz deutlich: Direkt nach dem Unfall lag das Interesse an Ökostrom in Deutschland bei über 80%, inzwischen hat es sich wieder auf dem Niveau von circa 45% eingependelt. Das bedeutet: Nur jeder zweite Deutsche interessiert sich für saubere Energie. Auch die Großhandelspreise für Strom kehrten mittlerweile wieder auf das vorherige Niveau zurück.
Angesichts dieser alarmierenden Entwicklung fragt man sich, was in Zukunft noch passieren muss, damit die Bürger dauerhaft umdenken und bereit sind, auch ein paar Euro mehr für saubere Energie auszugeben. Ein höheres Maß an solchen Katastrophen wird unsere Erde wahrscheinlich nicht mehr verkraften.
Wie die meisten Verbraucher sicherlich schon am eigenen Leib erfahren mussten, gilt das Rechtssystem in Deutschland als eines der kompliziertesten auf der ganzen Welt. Da macht auch das Mietrecht keine Ausnahme. Im Gegenteil: Gerade hier gibt es so viele rechtliche Streitigkeiten und Missverständnisse, wie nahezu in keinem anderen Bereich.
Viele Mieter meinen trotzdem, relativ gut über ihre Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. Dass dem nicht so ist, erkennt man anhand der häufigsten Irrtümer im Mietrecht, die in Deutschland sehr weit verbreitet sind. Hier einige Beispiele:
Die weitaus meisten Beschwerden zwischen Mietern und/oder Vermietern gibt es in Deutschland wegen Ruhestörungen beziehungsweise Lärm. Einige Mieter wollen ganz schlau sein und meinen zu wissen, dass es nach dem Mietrecht grundsätzlich erlaubt ist, einmal im Monat unbegrenzt Lärm machen zu dürfen. So fällt dann auch die monatliche Party stets etwas länger und lauter aus. In diesem Fall irren sie sich jedoch. Es gibt keine Klausel im Mietrecht, die besagt, dass der Mieter einmal im Monat das Recht dazu hat, unbegrenzt Lärm zu machen. Im Gegenteil: Um 22:00 Uhr abends fordert das Gesetz von Mietern, die Nachtruhe einzuhalten und den Lärm dementsprechend zu reduzieren.
Weit verbreitet ist auch die Annahme, dass ein Mieter ein Mietverhältnis fristlos beenden darf, sofern er drei Kandidaten als Nachmieter findet und diese seinem Vermieter vorstellt. Eine entsprechende Klausel im Mietrecht gibt es ebenfalls nicht. Kein Vermieter ist also dazu verpflichtet, das Mietverhältnis sofort zu beenden, auch, wenn ihm der Mieter drei potentielle Nachmieter vorstellt.
Häufig gibt es auch Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bezüglich eines Zweitschlüssels für die Mietsache. Hier ist die Situation im Mietrecht ganz eindeutig geklärt. Der Vermieter darf zwar einen Zweitschlüssel für die Mietsache besitzen, er darf diese jedoch nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten. Die Angst vieler Mieter, dass der Vermieter plötzlich unangemeldet in der Wohnung steht, ist damit also gänzlich unbegründet. Tut er es doch, gilt das als Hausfriedensbruch und kann entsprechend rechtlich geahndet werden.
Bleibt schließlich noch das Problem der Renovierung bei Auszug aus der Mietsache. Hier kann der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter die Wohnung in einer bestimmten Farbe streicht. Es bleibt also dem Mieter überlassen, ob er die Wände bei Auszug oder auch während der Mietdauer in weiß, grün oder sogar schwarz gestaltet.
Diese Frage werden sich sicherlich viele Verbraucher schon einmal gestellt haben. Und sie ist durchaus legitim, schaut man sich die Zahl der Gerichtsprozesse an, die aufgrund von Streitigkeiten im Bauwesen hierzulande geführt werden. Inzwischen sind es durchschnittlich mehr als 20.000 solcher Streitfalle pro Jahr, Tendenz deutlich steigern.
Da jeder Streitfall für immense Kosten sorgt, liegt es nahe, über günstigere Alternativen nachzudenken. Experten meinen dazu: Durch außergerichtliche Konfliktlösungen könnte die Zahl der Gerichtsprozesse im Bereich Bauwesen um mehr als die Hälfte verringert werden, wodurch mehrere Milliarden Euro an Kosten eingespart werden könnten. Zudem würde sich damit das Problem der langen Wartezeiten quasi in Luft auflösen. Heute vergehen oftmals Monate oder gar Jahre, bis es letztendlich zum erlösenden Gerichtsprozess kommt. Nicht selten steht dabei die wirtschaftliche Existenz der Geschädigten auf dem Spiel.
Doch wie schafft man es, eine große Zahl von Streitfällen gar nicht erst so weit kommen zu lassen, dass sie gerichtlich geklärt werden müssen?
Das Zauberwort heißt: Konfliktgutachter. Dabei handelt es sich um speziell geschulte Sachverständige, die in Streitfällen als Vermittler auftreten und die Situation aus Expertensicht beurteilen können. Dazu wird der Gutachter zunächst eine exakte Beschreibung des vorliegenden Problems anfertigen und anschließende beurteilen, welche Abweichungen von technischen Normen beziehungsweise Regel zu beanstanden sind. Im Anschluss kann er wertvolle Ratschläge darüber geben, wie diese Abweichungen behoben werden können und wie die Kostenfrage in einem solchen Fall zu klären ist.
Andere Länder machen es erfolgreich vor: Sie fordern in den entsprechenden Gesetzen zwingend das Einschalten eines Fachgutachters, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsprozess kommen darf. So können Streitfällen viel schneller geklärt werden, Kosten werden reduziert und auch die Nerven aller Beteiligten geschont. Warum in Deutschland eine solche gesetzliche Regelung bislang noch nicht eingeführt wurde, ist unverständlich. Vielleicht liegt es daran, dass viele Politiker studierte Juristen sind, und diese schließlich von den Streitigkeiten auch im Baubereich am meisten profitieren. Die Juristen wären somit die einzigen, die eklatante Nachteile durch eine neue gesetzliche Regelung bezüglich des Einschaltens eines Fachgutachters vor jedem Gerichtsprozess in Kauf nehmen müssten.
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