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Barrierefreies Wohnen kann staatlich gefördert werden

Der demographische Wandel in Deutschland ist bereits in vollem Gange, so dass einer schwindenden Zahl von jungen Menschen immer mehr ältere Mitbürger gegenüber stehen. Dies wird in vielen Bereichen des täglichen Lebens Veränderungen und neue Probleme mit sich bringen.

So auch beim Wohnen. Die eigene Immobilie ist immer noch eines der begehrtesten Ziele im Leben fast jedes Menschen. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass im Alter unter Umständen nicht mehr die Möglichkeit besteht, Treppen zu gehen, in eine Badewanne zu steigen oder sich generell auf zwei Beinen fortzubewegen. Trotzdem möchten sich viele Menschen sicher sein, auch im Alter noch in ihren eigenen vier Wänden leben zu können und nicht auf ein Pflegeheim oder ein Modell des betreuten Wohnens ausweichen zu müssen.

Um dies zu gewährleisten, gibt es das sogenannte barrierefreie Wohnen. Hierbei wird der eigene Wohnraum an die Bedürfnisse des Alters angepasst. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenliftes, der Austausch der Badewanne oder auch die Entfernung von Türschwellen, damit sich der Bewohner auch im Rollstuhl so frei wie möglich in seinen eigenen vier Wänden bewegen kann.

Naturgemäß sind solche Umbauten nicht billig. Allein der Einbau eines Treppenliftes kann durchaus mit bis zu 20.000 Euro zu Buche schlagen, und auch alle anderen Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen kosten in der Regel mindestens vierstellige Beträge. Wer dies nicht komplett allein finanzieren kann oder möchte, für den besteht die Möglichkeit, Geld aus öffentlichen Mitteln in Form von Förderprogrammen zu erhalten.

Das bekannteste dieser Förderprogramme wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Es nennt sich „Altersgerecht Umbauen“ und sorgt dafür, dass der Immobilieneigentümer zur Umrüstung seiner vier Wände verbilligte Darlehen erhält. Dafür müssen sämtliche Arbeiten jedoch von Fachbetrieben ausgeführt werden, Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. Es findet außerdem eine Sicherheitsprüfung statt, bei der beispielsweise die schwellenfreien Durchgänge im Hinblick auf ihre Sicherheit bewertet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob die geplanten Maßnahmen grundsätzlich förderungsfähig sind, sollte sich an einen Experten wenden. Entsprechende Adressen halten beispielsweise Sozialstationen oder Pflegestützpunkte bereit.

Januar 2014


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