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Die Immobilienrente: Ein Erfolgsmodell?

Die Altersvorsorge in Deutschland gerät zu einem immer schwieriger umsetzbaren Modell. Durch den demographischen Wandel sind die staatlichen Renten längst nicht mehr so sicher, wie sie Ex-Arbeitsminister Blüm einmal bezeichnete. Und so müssen sich immer mehr Menschen nach zusätzlichen Altersvorsorgemaßnahmen umsehen, da sie allein mit der staatlichen Alterssicherung nicht mehr über die Runden kommen würden.

In diesem Zusammenhang hat in den letzten Jahren ein Vorsorgemodell von sich reden gemacht, dass sich Immobilienrente oder auch Umkehrhypothek nennt. Doch was hat es damit auf sich? Und ist die Immobilienrente wirklich ein probates Mittel für die eigene Altersvorsorge?

Grundsätzlich kommt das Modell der Immobilienrente für alle Menschen infrage, die Wohneigentum besitzen, welches vor Eintritt in das Rentenalter komplett schuldenfrei gestellt werden kann. In diesem Fall funktioniert die Immobilienrente wie folgt: Vor Eintritt in den Altersruhestand verkauft der Immobilienbesitzer sein Eigentum an den Anbieter der Immobilienrente. Gleichzeitig erhält er ein lebenslanges Wohnrecht für seine Immobilie. Im Gegenzug stellt der Anbieter der Immobilienrente ihm bis zu seinem Lebensende eine tilgungsfreie Hypothek zur Verfügung, die in Form von monatlichen Raten ausgezahlt wird.

Der Kaufpreis wird also durch die monatlichen Raten gezahlt, somit geht die Immobilie Zug um Zug in den Besitz des neuen Eigentümers über. Verstirbt der Verkäufer der Immobilie, geht sie direkt in den Besitz des Anbieters der Immobilienrente über. Dabei lässt sich vertraglich vereinbaren, dass etwaige Guthaben in Form von Differenzbeträgen an die Erben ausgezahlt werden. Ebenso lässt sich ein Vorkaufsrecht für die Immobilie festlegen, so dass die Erben nach dem Tod des Verkäufers der Immobilie diese wieder zurückerwerben können.

Für Immobilienbesitzer, insbesondere solche, die keine Kinder oder nahestehenden Verwandten haben, ist die Immobilienrente ein sehr solides Modell für die eigene Altersvorsorge. Es sollte lediglich darauf geachtet werden, sämtliche relevanten Punkte - zum Beispiel das lebenslange Wohnrecht und die Handhabung eventueller Differenzbeträge - wasserdicht im entsprechenden Vertrag festzulegen.

Januar 2014


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