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Keine Angst vor Immobilien aus Zwangsversteigerungen!

Es ist nun einmal die harte Realität: In jedem Monat werden in Deutschland tausende Immobilien zwangsversteigert. Obwohl die Preise oft niedrig sind und sich für Käufer hier manches Schnäppchen machen lässt, schrecken immer noch viele Interessenten vor Immobilien aus Zwangsversteigerungen zurück. Doch warum eigentlich?

Die Gründe sind vielfältig. Bei den einen ist es die Angst vor Repressalien durch die ehemaligen Eigentümer (hier kursierten immer wieder die wildesten Geschichten in der Presse), die anderen befürchten, ein Fass ohne Boden zu kaufen, da es oft Probleme damit gibt, das Objekt vorher eingehend zu besichtigen und zu prüfen. Wieder andere fürchten einfach das „schlechte Karma“, welches von Immobilien ausgeht, in denen – zumindest finanzielle – Not geherrscht hat.

Experten winken ob dieser Befürchtungen fast immer ab. Nur ein Bruchteil davon ist wahr, in der Regel läuft die Übernahme einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung völlig ohne Probleme ab. Einige wichtige Punkte sollten dennoch beachtet werden.

Da ist zunächst das Informationsangebot. Hier gilt: Wer sucht, der findet auch. Es sollten sämtliche Recherchequellen für Informationen herangezogen werden, z. B. Tageszeitungen, Bekanntmachungen der Amtsgerichte, Internetseiten usw. Ganz besonders wichtig ist ein möglichst aussagekräftiges Gutachten. Dieses erhalten Sie meist bei der entsprechenden Gläubigerbank oder auf der Webseite des zuständigen Gerichts. Noch besser wäre es natürlich, wenn Sie das Objekt vorher zusammen mit einem Sachverständigen besichtigen könnten. Leider ist dies nicht immer der Fall.

Falls Sie nicht eingelassen werden, bleibt nur die Besichtigung von außen. Hier können zumindest Experten anhand des Zustands des Daches, der Fassade, der Fenster und Türen etc. recht gut einschätzen, ob z. B. Feuchtigkeitsschäden am Gebäude vorliegen. Der Kaufinteressent kann sich währenddessen einen ersten Eindruck zu Lage und Infrastruktur verschaffen.

Für den Versteigerungstermin gilt: Unbedingt den Personalausweis mitbringen, außerdem müssen Bieter zehn Prozent des Verkehrswertes in Form einer Bankbürgschaft oder eines Verrechnungsschecks hinterlegen. Die Kosten für Grundbucheintrag etc. sollten unbedingt vor dem Bieten bedacht werden.

Juli 2014


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