Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Vorsicht: Gebühren-Willkür bei der Immobilienfinanzierung

Wohl dem, der im Zuge einer Immobilienfinanzierung vorausschauend denkt. Doch leider können das aufgrund der langen Laufzeiten nur die Wenigsten. Sollen dann die Konditionen der Finanzierung nachträglich geändert werden, ist der Preisschock oft groß.

Fallen bereits bei Abschluss der Finanzierung nicht eben unerhebliche Kosten an, so setzen nachträgliche Änderungen dem Ganzen noch die Krone auf. Das haben Stichproben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergeben. Die Experten raten dazu, sich vor Abschluss einer Immobilienfinanzierung nicht nur die Höhe der Zinsen, sondern auch die Gebühren für Extra-Leistungen genau anzusehen. Finden Sie zwei Kreditinstitute, die die gleichen Zinskonditionen bieten, sollten Sie jenem den Vorzug geben, das die günstigeren Gebühren bei späteren Änderungen des Darlehensvertrages aufweist.

Im Rahmen der Stichproben durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde beispielsweise geprüft, welche Gebühren anfallen, wenn ein Kreditnehmer aus dem Vertrag entlassen werden soll. Dies könnte beispielsweise bei Trennungen und Scheidungen der Fall sein. Im Durchschnitt betrugen die Gebühren hier zwischen 200.- und 300.- Euro, teilweise verlangen die Banken aber auch einen Anteil an der Finanzierungssumme, meist ein Prozent. Nur ganz selten wird der Service von Kreditinstituten gratis angeboten, im Test war dies nur bei einer Bank der Fall.

Gleiches gilt, wenn die Finanzierung auf ein anderes Objekt übertragen werden soll. In diesem Fall wird die Bearbeitungsgebühr meist vom Wert des Objektes abhängig gemacht. Im Test ermittelte die Verbraucherzentrale bei einer Finanzierungssumme von 200.000 Euro Gebühren zwischen 200.- und 2.000.- Euro. Wohl dem, der vor Vertragsabschluss die entsprechenden Gebührenstrukturen genau studiert hat.

Auch wenn die Darlehenssumme reduziert werden soll, werden entsprechende Gebühren verlangt. Dies erfolgt meist im Rahmen einer Nichtabnahmeentschädigung. Sie entspricht in ihrem Wesen und den Regularien der bekannten Vorfälligkeitsentschädigung, welche für frühzeitige Rückzahlungen eines Darlehens gefordert wird. Besonders dreist: Viele Banken kassieren alleine schon dafür Gebühren, die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung auszurechnen. Hinzu kommen dann natürlich noch die Kosten für die Entschädigung selbst.

Und zu guter Letzt schlagen die Banken auch noch bei Anpassungen der Kreditraten so richtig zu. In diesem Fall sollte der Kreditnehmer darauf achten, dass die Bank im entsprechenden Vertrag während der laufenden Zinsbindung Ratenänderungen kostenlos anbietet. Das ist beispielsweise bei der DKB Bank und bei der ING-DiBa der Fall. Bei anderen Banken muss der Kunde für diese Arbeit, die nur wenige Minuten erfordert, bis zu 450.- Euro an Gebühren bezahlen.

Fazit

Gerade kleine Verwaltungsarbeiten lassen sich viele Kreditinstitute teuer bezahlen. Darauf sollte sich der Kunde nicht einlassen. Wer von vornherein die Vertragsbedingungen genau studiert, ist am Ende vor unliebsamen Überraschungen sicher und sollte den Anbieter wählen, der auch nach Abschluss der Finanzierung die fairsten Bedingungen bieten.

September 2014


Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011, 2012, 2013-2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020-2023,
Immobilien News ab 2024


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de