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Neues Gesetz zur Mietpreisbremse beschlossen

Bereits seit einigen Jahren ist das Thema immer wieder im Gespräch, Diskussionen um die praktische Einführung nahmen Monate in Anspruch. Nun ist es endlich soweit. Noch in der ersten Jahreshälfte 2015 sollen die neuen Regelungen bezüglich der Mietpreisbremse in Deutschland in Kraft treten. Dazu haben die großen Regierungsparteien kürzlich ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Opposition kritisiert allerdings den Gesetzesentwurf und hält ihn für weitgehend wirkungslos.

Sinn und Zweck der Mietpreisbremse ist es, Mieter in Zukunft besser vor Wucher bzw. überteuerten Mieten zu schützen. Dazu legt das Gesetz fest, dass bei Neuvermietungen der Mietzins nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Neubauten und grundsanierte Immobilien. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang einen sogenannten Bestandsschutz, der besagt, dass Vermieter bei Neuvermietungen ihre Mieten nicht senken müssen, auch wenn der Mietzins dadurch mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegt. Die Bundesländer können selbst festlegen, in welchen Bereichen die neue Regelung gelten soll.

Die Opposition kritisiert vor allem die viele Ausnahmeregelungen bei der Mietpreisbremse. Auch die Immobilienbranche hält das Gesetz für nicht wirksam, Experten prophezeien, dass die Zahl der neu gebauten Immobilien dadurch stark sinken könnte. Zustimmung dagegen kommt vom deutschen Mieterbund, welcher auch dagegen hält, dass die Anträge für Neubauten in Deutschland im Jahr 2014 trotz Ankündigung der Mietpreisbremse bereits deutlich gestiegen sein.

Der größte Kritikpunkt betrifft die Tatsache, dass die Mietpreisbremse für bestehende Mietverhältnisse nicht greift. Es werden also nur solche Mieter bevorteilt, die entweder sowieso auf der Suche nach einer neuen Bleibe sind oder die Einführung der neuen Regelung zum Anlass nehmen, sich ein neues Mietobjekt zu suchen. Demnach befürchten Experten eine Umzugswelle in den nächsten Monaten, gepaart mit einem deutlichen Anstieg rechtlicher Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.

Im Zuge der Einführung der Mietpreisbremse tritt außerdem das sogenannte Bestellerprinzip für Maklergebühren in Kraft. Auch dieses ist äußerst umstritten. Das Bestellerprinzip besagt, dass zukünftig derjenige die Maklergebühren bezahlen soll, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen werden dies also Verkäufer bzw. Vermieter von Immobilien sein. Bislang wurden die Maklergebühren jedoch meist vom Interessenten bzw. Mieter verlangt. Insbesondere Makler sehen ihre Existenz durch die neue Regelung gefährdet und befürchten, dass zukünftig die Zahl der Verkäufe und Vermietungen von privat stark ansteigen wird. Mieterverbände dagegen begrüßen die neue Regelung grundsätzlich, machen aber darauf aufmerksam, dass Vermieter zukünftig versuchen könnten, durch überhöhte Abstandszahlungen oder andere Tricks sich die Kosten für die Beauftragung des Maklers vom Mieter wiederzuholen.

Ob die beschriebenen Befürchtungen wirklich eintreffen, wird sich in der Praxis zeigen. Dass die neuen Regelungen wirklich kommen, darf mittlerweile jedoch als sicher erachtet werden. Es ist also einiges in Bewegung auf dem Immobilienmarkt!

April 2015


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