Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Es ist eine verlockende Idee: Zusammen mit guten Freunden oder Verwandten eine Immobilie erwerben und diese gemeinsam - zum Beispiel für mehrere Familien - nutzen. Schließlich bietet es diverse Vorteile, wenn im nächsten Umfeld stets andere Menschen anzutreffen sind, z. B. für Babysitting oder die Betreuung älterer Menschen. Das Ganze ist in Form des klassischen Mehrgenerationenhaushalts möglich, aber auch als eine Art Wohngemeinschaft mit guten Freunden. Doch was sich hier so unkompliziert anhört, führte in der Vergangenheit schon oft zu schweren Zerwürfnissen zwischen ehemals befreundeten oder sogar verwandten Menschen. Um dies zu vermeiden, sollten bereits im Vorfeld eines solchen Vorhabens einige Dinge beachtet werden. In kaum einem anderen Bereich ist eine ausführliche und sorgfältige Vorbereitung so wichtig.
Warum überhaupt ein Haus mit anderen Menschen bauen oder kaufen?
Wir hatten es bereits angeschnitten: In vielen Situationen ist es einfach hilfreich, in einer Gemeinschaft mit anderen Menschen zu leben. Oft ist der ausschlaggebende Grund für ein gemeinsames Wohnen jedoch im Finanziellen zu finden. Doch genau hier ist Vorsicht geboten: Meist geht es schief, wenn ausschließlich finanzielle Gründe für ein Zusammenleben mehrerer Parteien unter einem Dach sprechen. Soll heißen: Zunächst muss die emotionale Festigkeit der Verbindung sichergestellt sein. Dazu zählen Punkte wie:
Diese und weitere Punkte sollten unbedingt geklärt werden, bevor überhaupt über einen gemeinsamen Immobilienerwerb nachgedacht werden kann. Nur wenn die Chemie zwischen den Parteien hundertprozentig stimmt, wird das Ganze letztendlich von Erfolg gekrönt sein.
Durch eine gemeinsame Investition wird der Immobilienkauf für alle beteiligten Parteien deutlich preiswerter. So rückt vielleicht auch eine Traumimmobilie in greifbare Nähe, deren Erwerb zuvor undenkbar gewesen wäre. Dabei geht es nicht nur um die Anschaffungskosten für das Objekt, sondern auch für sämtliche Nebenkosten wie beispielsweise das Honorar für einen Architekten, die Gebühren für behördlichen Eintragungen, die Kosten für die Bauabnahme usw.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den erfolgreichen Immobilienkauf durch mehrere Parteien ist eine klare Regelung der Besitzverhältnisse. Diese müssen im Grundbuch der Immobilie durch einen Notar eingetragen werden. Dabei kann jeder Anteilseigner einzeln aufgeführt sein, es kann aber auch eine GbR gegründet werden, die die Immobilie anschließend erwirbt. Für den Fall, dass sich die finanziellen Verhältnisse einer Partei drastisch ändern, sollte auch bereits im Vorfeld festgelegt werden, der anderen Partei ein jeweiliges Vorkaufsrecht einzuräumen. Gleiches gilt für den Fall des Todes einer Person.
Und schließlich sollten auch für die alltäglichen Pflichten und Arbeiten bereits im Vorfeld entsprechende Regelungen ausgearbeitet und getroffen werden. Dies gilt beispielsweise für die Pflege des Gartens und der Außenanlagen, der Straßenreinigung usw. Wird all dies konsequent in entsprechenden Schriftstücken niedergelegt, sinkt das Konfliktpotenzial später deutlich und jede Partei kann sich an ihrer Traumimmobilie erfreuen.
Juni 2015
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