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Typische Fehler bei der Wohnungsbesichtigung

In attraktiven Wohnstädten wie Hamburg oder München haben die Vermieter nahezu die freie Wahl, an wen sie eine Immobilie vermieten wollen. Weil der Andrang auf freie Wohnungen groß ist, scheitern viele potenzielle Mieter oft schon an typischen Fehlern, die bei der Wohnungsbesichtigung passieren können. Das sind die gravierendsten Fehler:

Der Bonitätsnachweis fehlt

Eines der wichtigsten Kriterien für Vermieter lautet: Kann der Mieter die Miete auch bezahlen? Interessierte Mieter sollten deshalb ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen können. Das gelingt am besten mit einer Schufa-Auskunft, die sie spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorlegen sollten.

Liegen noch Mietschulden vor?

Selbst wenn der Mieter die begehrte Wohnung bekommt, kann er aus einem einfachen Grund wieder gekündigt werden. Dann nämlich, wenn noch Mietschulden aus früheren Mietverträgen vorliegen und sich dies erst später herausstellt. Hilfreich kann also eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbestätigung von den früheren Vermietern sein.

Bei der Wahrheit bleiben

Vermieter oder Makler wollen die Mieter zunächst kennenlernen, bevor sie den Mietvertrag vorlegen. Sie fragen deshalb häufig, warum der Umzug geplant ist, wie sicher der Beruf ist und wie viele Personen einziehen wollen oder ob der Mieter Haustiere hält. Der Interessent sollte hier bei der Wahrheit bleiben, will er die Kündigung nicht riskieren.

Höflichkeit ist Trumpf

Oft werden auch Fragen gestellt, auf die der Interessent nicht antworten muss. Dazu gehören etwa die persönlichen Hobbies, sexuelle Vorlieben und politische Präferenzen sowie die Familienplanung. Der Hinweis, dass bestimmte Fragen nicht beantwortet werden, sollte in jedem Fall höflich formuliert werden.

Passt der neue Mieter?

Ein Kriterium für den Vermieter besteht auch darin, ob der neue Mieter auch zur Hausgemeinschaft passt. Die Interessenten sollten freundlich und offen bleiben und sich nicht verstellen, damit sammeln sie deutlich mehr Sympathiepunkte.

Pünktlichkeit und Auftreten

Interessenten für eine Wohnung sollten zur Besichtigung pünktlich kommen und ein gepflegtes Erscheinungsbild zeigen. Ein schlampiges Äußeres und Unpünktlichkeit bringen massive Negativpunkte.

Gut vorbereitet kommen

Wer die Gelegenheit zur Wohnungsbesichtigung bekommt, sollte sich auf den Termin gut vorbereiten. Dazu gehört es, dass alle notwendigen Unterlagen in einer Mappe gesammelt und mitgebracht werden. Und auch auf Fragen nach Familienstand, Einkommen und Beruf sollten sich die Interessenten vorbereiten, eigene Fragen sollten sie vorher notieren.

Sind Sonderwünsche erlaubt?

Weil die Eigentümer ein leerstehendes Objekt schnellstmöglich und mit geringem Aufwand vermieten wollen, kommen Diskussionen und Sonderwünsche - etwa zu Teppichen und Tapeten - nicht gut an. Besser ist es, wenn der Mieter die Renovierung selbst in die Hand nimmt. Gegebenenfalls lässt sich eine finanzielle Beteiligung des Vermieters aushandeln, sofern es sich um keine Arbeiten handelt, zu welchen er verpflichtet ist.

Was ist mit der Abstandszahlung?

Wird eine Wohnung mit Inventar vermietet, verlangt der Vermieter üblicherweise eine Abstandszahlung. Sofern es sich um einen realistischen Betrag handelt, sollten sich die neuen Mieter nicht dagegen sträuben, wenn sie die Wohnung wirklich wollen.

August 2015


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