Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Egal, ob Immobilienbesitzer umbauen, sanieren oder kaufen wollen, sie müssen in jedem Fall viel Geld in die Hand nehmen, um ihr Vorhaben zu verwirklichen. Doch für Umbaumaßnahmen sowie energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen können die Bauherren auf die finanzielle Unterstützung durch die KFW-Bank zählen. Diese staatliche Bank stellt Bauherren in erster Linie zinsgünstige Darlehen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Fördermittel von der KFW-Bank gibt es aber auch, wenn Wohneigentum gekauft wird.
Im Wesentlichen gibt es folgende Förderprogramme, auf die Bauherrn zurückgreifen können:
Mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen" werden Baumaßnahmen gefördert, durch welche eine Immobilie altersgerecht umgebaut wird, etwa durch das Entfernen von Barrieren. Bauherren können für diese Maßnahmen maximal einen Betrag von 50.000 Euro abrufen. Grundsätzlich gibt es eine Förderung für alle Maßnahmen, die den Alltag im Alter einfacher machen können. Ein Mindestalter für die Gewährung dieses Kredites ist nicht erforderlich.
Für das Programm "Energieeffizient sanieren" stehen pro Maßnahme stehen für die Eigentümer von älteren Immobilien bereit, wenn sie den Energieverbrauch im Wohnhaus senken wollen. Im Rahmen dieses Förderprogrammes wird ein ganzes Bündel von Maßnahmen, von einzelnen Maßnahmen bis hin zur energieeffizienten Komplettsanierung.
Für den Erwerb von Wohneigentum gibt e ebenfalls ein Förderprogramm. Nutzen können dies Immobilienkäufer, wenn sie erneuerbare Energien nutzen wollen und beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage errichten.
Bauherren können den jeweiligen Kredit nicht direkt bei der KFW-Bank beantragen. Dies erfolgt im Rahmen der Finanzierung durch die Bank des Immobilienbesitzers. Der Antrag wird also durch die Bank gestellt und fließt direkt in die Darlehenssumme. Der Antrag auf die Förderung durch die KFW-Bank muss allerdings gestellt werden, bevor die Baumaßnahme begonnen hat.
Der Satz für die zinsgünstigen Darlehen liegt üblicherweise deutlich unter dem aktuellen, marktüblichen Zinssatz. Die Höhe ist lediglich von Faktoren wie Zinsbindungsfrist und Rückzahlungsdauer abhängig. Für den Immobilienbesitzer macht es auch keinen Unterschied, ob sich der Zinssatz zwischen Antragstellung und Zusage verändert hat. Denn erhält grundsätzlich den günstigeren Zinssatz dieser beiden Stichtage.
August 2015
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