Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
In der Vorweihnachtszeit schmücken Mieter und Eigentümer auch gern ihr Zuhause mit einer festlichen Dekoration. Während innerhalb der eigenen vier Wände grundsätzlich alles an Weihnachtsdeko erlaubt ist, was gefällt, gibt es für Bereiche, die von mehreren Menschen genutzt werden, Einschränkungen. Als Grundsatz gilt, dass Nachbarn nicht übermäßig gestört werden dürfen und niemand gefährdet ist.
Vor allem für Mieter wichtig ist die Tatsache, dass sie innerhalb der Wohnung zwar grundsätzlich überall Weihnachtsdeko anbringen dürfen. Jedoch müssen sie darauf achten, keinen Sachschaden - etwa an Türen oder Türrahmen - anzurichten, weil sie diesen gegebenenfalls ersetzen müssen.
Schwieriger wird es hingegen, wenn in einem Mehrparteienhaus beispielsweise das komplette Treppenhaus geschmückt werden sollte. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund rät in diesem Fall, dass sich die Bewohner absprechen sollte. Das gilt auch für den Fall, dass einer der Mieter weihnachtliches Duftspray im Treppenhaus versprühen möchte. Denn "Kommt keine Einigung zustande, dann darf nicht geschmückt oder gesprayt werden."
Grundsätzlich sollte auf Weihnachtsdeko im Treppenhaus verzichtet werden, wenn von dieser eine Brandgefahr ausgeht oder Fluchtwege versperrt werden. sollte der Fluchtweg nicht frei begehbar sein und eine Person deshalb zu Schaden kommen, muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (Aktenzeichen 10 B 304/09) der Verursacher haften.
Im Zweifelsfall sollte außerdem die Erlaubnis von der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters eingeholt werden. Das gilt etwa, wenn an der Fassade des Hauses ein kletternder Nikolaus oder umfangreiche Weihnachtsdeko am Balkon angebracht werden soll. Weil diese Weihnachtsdeko so fest angebracht werden muss, dass sie weder bei Wind noch durch Schneelast herabstürzen könnte, müssen dafür oft Löcher in die Fassade gebohrt werden, wodurch diese beschädigt werden könnte.
Lichterketten und Ähnliches auf dem Balkon ist weitgehend akzeptiert, sofern diese ebenfalls sicher installiert werden. Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass niemand durch die Lichter gestört wird. Leuchten die Lichter beispielsweise während der ganzen Nacht in die Wohnung eines Nachbarn, kann dieser verlangen, dass die Lichter über Nacht ausgeschaltet werden. Und auch Autofahrer dürfen durch die blinkenden Lichter nicht abgelenkt werden.
November 2015
Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011,
2012,
2013-2014,
2015,
2016,
2017,
2018,
2019,
2020-2023,
Immobilien News ab 2024
[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]
nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de
© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de