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Durch Mediation lässt sich Ärger mit dem Vermieter lösen

Nicht selten fassen Betroffene ins Auge, vor Gericht zu ziehen, wenn sie Ärger mit dem Vermieter oder mit Nachbarn haben. Sofern die beteiligen Parteien dazu bereit sind, ist jedoch ein Mediationsverfahren meist die zielführendere und auch kostengünstigere Alternative.

Können Mieter nicht in Frieden in den eigenen vier Wänden leben, weil sie Streit mit dem Vermieter oder mit Nachbarn haben, wird oft schnell mit einer Klage vor Gericht gedroht. Jedoch verschlingen die Kosten für Anwalt und den Prozess oft Unsummen. Auf dieses Risiko müssen sich die Betroffenen nicht einlassen, wenn sie sich für ein Mediationsverfahren entscheiden.

Hierbei handelt es sich um ein Vermittlungsverfahren, in welchem ein neutraler Dritter zwischen den streitenden Parteien moderiert. "Dabei stehen nicht die Rechte der jeweiligen Konfliktparteien im Vordergrund, sondern ihre Interessen und Bedürfnisse", so der Schweriner Rechtsanwalt und Mediator Holger Saubert.

Eine Mediation läuft folgendermaßen ab: Zunächst hat jeder Beteiligte die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge vorzutragen. Anschließen formulieren die Konfliktparteien ihre Wünsche und erarbeiten gemeinsam mögliche Lösungswege. "Dabei hat der Mediator keine Ergebnisverantwortung", sagt Saubert. Das heißt: Er ergreift keine Partei, sondern sorgt lediglich dafür, dass sich die Streitenden gemeinsam an einen Tisch setzen und eine Ebene für ein Gespräch finden.

So lassen sich Streitfälle zügig lösen

"Dieses Vorgehen zwingt die Konfliktparteien dazu, bei der Suche nach einer Lösung kommunikative Regeln wie etwa Zuhören und Ausreden einzuhalten", erläutert die Rechtsanwältin Sonja Herzberg, die zudem Beisitzerin im Vorstand des Mieterbundes Rhein-Ruhr ist. Mit Hilfe des Mediators lernen die Konfliktparteien die Sichtweise ihres Gegenübers besser kennen und verstehen. Dabei kommen sie nicht selten auf völlig neue Erkenntnisse. Häufig fallen dann Sätze wie "Das habe ich so gar nicht gewusst", berichtet Herzberg.

Der große Vorteil des Mediationsverfahren: Während sich Gerichtsverfahren oft über Jahre erstrecken, lässt sich bei der Mediation relativ zügig ein Ergebnis erreichen. Zudem gibt es weder Gewinner noch Verlierer, sofern das Mediationsverfahren scheitern sollte. "Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, dann können die Konfliktparteien immer noch rechtliche Schritte einleiten", erklärt Silvia Jörg, eine Vertreterin des Interessenverbandes Mieterschutz in Hamburg.

Bei Auszugsverhandlungen etwa handelt es sich um klassische Fälle, in welchen ein Mediator unterstützen kann. Beispielsweise wenn ein langjähriger Mieter gesundheitliche Probleme hat und deshalb in eine Einrichtung für Betreutes Wohnen umziehen möchte, sie der Vermieter aber nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen möchte. Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang kann auch der Zustand der Räumlichkeiten beim Auszug sein.

"Oft geht es um Kleinigkeiten wie das Nichteinhalten der Hausordnung", hat Holger Saubert festgestellt. Beispielsweise wenn Fahrräder oder Kinderwägen im Flur stehen, obwohl dies einer schriftlichen Vereinbarung widerspricht und ein eigener Kellerraum für diesen Zweck vorhanden ist. Auch Lärmbelästigung, etwa durch laute Musik, kann zu einem Streit führen.

Gute Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren bestehen dann, wenn beide Seiten bereit sind, durch einen Dritten moderieren zu lassen. "Dann sind die Aussichten, dass es zu einem Kompromiss kommen kann, zumindest nicht schlecht", so Saubert.

Wer diesen Weg zur Konfliktlösung gehen möchte, kann sich an den Eigentümerverband Haus & Grund oder einen Mieterverein wenden. Üblicherweise teilen sich die beiden zerstrittenen Parteien die Kosten für das Verfahren. Diese liegen bei einem externen Mediator zwischen 150 und 400 Euro je Sitzung. Jede Partei muss also zwischen 75 und 200 Euro ausgeben. Wie teuer das Verfahren insgesamt kommt, ist also ausschließlich von der Zahl der Sitzungen, die von einem Psychologen oder einem Anwalt geleitet werden, abhängig. Allerdings liegen die Kosten bei weitem unter jenen, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen.

Juni 2016


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