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Baulärm: nicht immer lässt sich die Miete mindern

Grundsätzlich gilt: Lässt sich eine Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen, haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Zwar gilt das auch für Lärmbelästigung, jedoch gibt es hierzu Ausnahmen.

Basis für diese Regelung ist das Bürgerliche Gesetzbuch, wonach Mieter die Miete mindern dürfen, wenn die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung erheblich eingeschränkt ist. Ob das auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen ist, spielt dabei jedoch keine Rolle.

Wenn der Mieter den Mangel kennt

Anders gelagert ist die Situation, wenn der Mieter den Mangel kannte oder hätte kennen müssen, als er den Mietvertrag abgeschlossen hat. So zumindest hat das Amtsgericht Augsburg geurteilt (Az 73 C 2040/15).

In diesem Fall haben 2014 die Arbeiten zur Unterkellerung eines Gebäudes direkt neben einem Mehrfamilienhaus begonnen. Das bedeutete Baulärm über mehrere Monate hinweg. Wegen dieser Lärmbelästigung forderten die Bewohner vom Vermieter eine Mietminderung um 30 Prozent. Weil dieser sich weigerte, klagten die Mieter.

Allerdings erfolglos, weil das Gericht dem Eigentümer Recht gab. Er habe nämlich im Mietvertrag, der 2006 abgeschlossen wurde, dass voraussichtlich bis 2007 in der Nachbarschaft Bauarbeiten wegen eines Sanierungsprojektes durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurde eine Mietminderung vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Klausel habe sich auf das genannte Projekt bezogen. Eine Ausschlussfirst sei mit der angegebenen Zeitspanne nicht festgelegt worden. Demnach konnten die Baulücken, die durch Abbruchmaßnahmen entstanden, auch Jahre später geschlossen werden, so das Urteil des Amtsgerichts Augsburg.

Ein weiterer Grundsatz: Der Mieter muss den Vermieter stets darüber informieren, dass ein Mangel besteht und welcher Art dieser ist. Dieser soll nämlich die Möglichkeit haben, diesen auch zu beheben. Sofern der Mieter die Miete eigenmächtig kürzt oder die Zahlung sogar ganz einstellt, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof gefällt (Az.: VIII ZR 330/09).

Juni 2016


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