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Wann darf der Vermieter tatsächlich wegen Eigenbedarf kündigen?

Zunächst einmal bricht für viele Mieter die Welt zusammen, wenn ihr Vermieter aus heiterem Himmel wegen Eigenbedarf kündigt. Doch die betroffenen Mieter sollten die Gründe für die Kündigung genau prüfen. Denn "Mieter können sich wehren, wenn sie widersprechen und das auch begründen", so Jörn-Peter Jürens vom Interessenverband Mieterschutz. In diesem Fall muss der Vermieter weitere Schritte unternehmen und den Mieter schlimmstenfalls aus der Wohnung klagen.

In welchen Fällen ist die Kündigung wegen Eigenbedarf möglich?

Möglich ist die Kündigung wegen Eigenbedarf vor allem dann, wenn Familienmitglieder des Vermieters die Wohnung benötigen. Das gilt nicht nur für den engsten Familienkreis, sondern auch für verschwägerte Verwandte wie Neffen und Nichten. Nicht gegeben ist der Eigenbedarf hingegen, wenn das Kind des Partners oder ein geschiedener Ehepartner die Wohnung beziehen möchte.

Kann der Vermieter auch selbst Eigenbedarf geltend machen?

Will ein Vermieter selbst in eine von ihm vermietete Wohnung einziehen, kann er zahlreiche Gründe anführen. Sehr gute Chancen hat er etwa in folgenden Fällen: Wenn ihm selbst gekündigt wurde, er geheiratet hat, sich seine Familie vergrößert hat oder nahe Angehörige bei ihm einziehen möchten. Der Vermieter kann aber auch wirtschaftliche oder gesundheitliche Gründe anführen. Beispielsweise wenn sein Weg in die Arbeit von der Eigentumswohnung kürzer ist oder er wegen einer Gehbehinderung nun in eine Wohnung im Erdgeschoss ziehen muss.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Sofern das Mietverhältnis über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen wurde, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei einem Mietvertrag zwischen fünf und acht Jahren beträgt die Frist sechs Monate und bei länger laufenden Verträge neun Monate.

Und wie sieht es bei mehreren Mietern aus?

Sollte ein Vermieter mehrere Wohnungen vermietet haben, steht ihm völlig frei, wem er kündigt. Der Grund: Er ist nicht zu einer sogenannten Sozialauswahl verpflichtet. "Im eigenen Interesse ist es aber ratsam, soziale Aspekte zu berücksichtigen, da Mieter wegen Alter, Krankheit oder Kinder einer Kündigung eher erfolgreich widersprechen können, sagt dazu Rudolf Stürzer, der Vorsitzende von Haus + Grund München.

Wann darf nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden?

Für die Ablehnung von Eigenbedarfskündigungen gibt es mehrere Gründe. Beispielsweise, wenn der Vermieter in eine viel größere Wohnung als seine bisherige ziehen möchte, er also einen überhöhten Wohnbedarf anmeldet. Auch wenn vergleichbare Wohnungen leer stehen, benötigt der Vermieter eine gute Begründung dafür, dass er die bewohnte Wohnung beziehen möchte.

Sofern ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, die anschließend verkauft wird, können die neuen Eigentümer innerhalb von drei Jahren keinen Eigenbedarf geltend machen. In Regionen mit einem starken Mangel an Wohnraum gilt unter Umständen sogar eine Frist von zehn Jahren.

Das müssen die Vermieter beachten

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und vom Vermieter persönlich unterschrieben werden. Zudem muss der Vermieter den Eigenbedarf ausführlich begründen. Nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden dürfen befristete Mietverträge sowie unbefristete, in welchen ein Kündigungsausschluss für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde.

Juli 2016


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