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Zuschuss für das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen

Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat kürzlich ein neues „Sonderkontingent IBB Förderergänzungsdarlehen“ für den Förderstandard „KfW-Effizienzhaus“ aufgelegt, nachdem dieser Standard eigentlich zum Stichtag 31. März ausgelaufen war. Dieses Angebot richtet sich an selbstnutzende Eigentümer ebenso wie an Investoren, Vermieter sowie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass die Mittel nur im Zusammenhang mit der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch genommen werden können und die Investition in Berlin erfolgen muss. Des Weiteren gibt es aber auch diverse bundesweite Programme für das altersgerechte Wohnen.

Das wird von der KfW gefördert und die Art der Förderung

Prinzipiell fördert die KfW-Bank sämtliche Modernisierungsmaßnahmen, durch welche Barrieren reduziert werden, der Wohnkomfort erhöht wird oder die den Schutz vor Einbruch verbessert. Dazu gehören etwa einbruchhemmend Türen oder zusätzliche Schlösser sowie Nachrüstsysteme für Fenster.

Um Barrieren in der Wohnung zu reduzieren, werden ebenfalls verschiedene Maßnahmen gefördert. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen, mit welchen sich Wege barrierefrei gestalten lassen. Gefördert werden derartige Projekte in Gebäuden, die mindestens drei Wohneinheiten besitzen. Daneben werden allerdings auch Baumaßnahmen gefördert, die den Zugang zum Eingangsbereich und zur Wohnung erleichtern. Förderfähig sind außerdem Arbeiten, die für mehr Bewegungsfläche sorgen sowie diverse Wetterschutzmaßnahmen.

Darlehen von der KfW-Bank können außerdem angefragt werden, wenn Aufzugsanlagen eingebaut oder nachgerüstet werden sollen oder Treppen so umgestaltet werden sollen, dass sie barrierefrei sind. Auch die Räumlichkeiten an sich werden in den Förderungen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise der Zuschnitt von Schlaf- und Wohnräumen, aber auch Küchen und Fluren sowie die Änderung der Raumaufteilung im Bad.

Wo kann eine Förderung erfolgen?

Gefördert werden von der KfW-Bank neben Wohnhäusern auch Ferienwohnungen und -häuser, gewerblich genutzte Flächen sowie Beherbergungsbetriebe oder Alten- und Pflegeheime.

Das sind die Konditionen

Erhältlich sind die Darlehen der KfW-Bank ab einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent. In Anspruch nehmen können die Darlehen für altersgerechte Umbauten altersunabhängig für einen Betrag von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Alternativ können Privatpersonen auch das Zuschussprogramm 455 wählen. Dieses Programm lohnt sich vor allem für kleinere Umbaumaßnahmen, da es hier für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren maximal 6.250 Euro gibt und für Maßnahmen zum Einbruchschutz maximal 1.500 Euro.

Januar 2017


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