Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Legionellen: die Prüfung des Trinkwassers nicht vergessen

Vermieter sind dazu verpflichtet, in einem Turnus von drei Jahren die Wasserversorgung ihrer Wohnimmobilien auf Legionellen prüfen zu lassen. Und das aus gutem Grund: Bei Legionellen handelt es sich nämlich um stabförmige, gefährliche Bakterien, die im Wasser leben. Diese können die gefürchtete Legionärskrankheit verursachen, die in den meisten Fällen als eine schwere Lungenentzündung auftritt und bei gesunden Menschen bei rund 15 Prozent der Betroffenen zum Tod führt. Sehr viel gefährlicher sind Legionellen hingegen für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, weil die Sterblichkeitsrate bei dieser Klientel bei mehr als 70 Prozent liegt.

Diese Vorschrift findet sich in der Trinkwasserverordnung, welche im November 2011 in Kraft getreten ist. Von dieser Verpflichtung betroffen sind sämtliche Wohngebäude, in welchen sich Durchlauferhitzer oder zentrale Wasserspeicher befinden, deren Volumen größer als 400 Liter ist. Geprüft werden muss aber auch in Wohngebäuden, falls die Wasserleitungen zwischen dem am weitesten entfernten Wasserhahn und dem zentralen Trinkwassererwärmer ein Volumen von mehr als drei Litern haben. Das bedeutet, dass die Prüfpflicht für nahezu alle Mehrfamilienhäuser gilt. Lediglich bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern, die mit einer dezentralen Warmwasserversorgung ausgestattet sind, entfällt die Prüfpflicht.

So wird das Wasser geprüft

Die Vermieter müssen ein Labor, welches für die Prüfung zugelassen ist, damit beauftragen. Dessen Mitarbeiter entnehmen dann Wasserproben aus mindestens drei Stellen. Die Ergebnisse der Prüfung muss der Vermieter den Mietern anschließend auch mitteilen. Das kann entweder über die Betriebskostenabrechnung oder in Form eines Aushangs geschehen.

Darum muss das Trinkwasser geprüft werden

Bestens vermehren sich Legionellen bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 45 Grad. Sie nisten sich deshalb besonders gern in Filteranlagen, Blindrohren oder Filteranlagen ein. Allerdings sterben die Bakterien bei einer Temperatur von 70 Grad oder mehr sehr schnell ab. Aus Gründen der Energieeinsparung werden Warmwasserbehälter jedoch nur mit einer Temperatur von maximal 60 Grad betrieben. Moderne Heizungsanlagen sind deshalb mit einer sogenannten Legionellenschaltung ausgestattet. Diese sorgt dafür, dass das Wasser in regelmäßigen Abständen auf eine Temperatur von 70 Grad erwärmt wird. Das bringt jedoch den Nachteil mit sich, dass aus dem Wasser Kalk ausfallen kann, was wiederum zu Rohrverstopfungen in der Heizung oder zu Korrosion führen kann. Alternative Schutzmöglichkeiten stellen die chemische Desinfektion, beispielsweise mit Chlor, die Bestrahlung mit ultraviolettem Licht oder die Membrantechnik dar, durch welche die Bakterien ausgefiltert werden.

Diese Folgen drohen

Vermieter sollten die Kontrolle keinesfalls versäumen. Denn wenn dies nachgewiesen werden kann, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Wie der Bundesgerichtshof im Mai 2015 (Aktenzeichen VIII ZR 161/14) bestätigt hat, können die Mieter im Fall einer Erkrankung durch Legionellen Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Vermieter einfordern.

Januar 2017


Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011, 2012, 2013-2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020-2023,
Immobilien News ab 2024


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de