Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Muss der Anbau eines Balkons geduldet werden?

Der Mieter muss es üblicherweise dulden, wenn der Vermieter einen Balkon an der Wohnung anbauen lassen möchte. Schließlich wird dadurch der Wohnwert dauerhaft gesteigert.

Von einem Balkon profitieren die Mieter auf vielfache Weise. Sie können dort an der frischen Luft sitzen und entspannen, den Balkon mit Blumen bepflanzen oder ihre Wäsche trocknen. Der Vermieter hingegen profitiert insofern vom Anbau eines Balkons, als sich die Wohnung später einfacher wieder vermieten lässt.

Bei einem Fall in Berlin hatte der Vermieter vor, das Küchenfenster durch eine Balkontür zu ersetzen und auch einen Balkon anzubauen, wofür es auch notwendig gewesen wäre, einen Heizkörper auszutauschen und zu ersetzen. Diese Maßnahme wollte der Mieter jedoch nicht dulden und führte die Nachteile auf: Unter anderem nannte er den im Innenhof herrschenden Lärm sowie die Einsehbarkeit des Balkons als Nachteile. Hinzu kam, dass der berufstätige Mieter den Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verweigerte, weil er den veranschlagten Zeitraum von drei Wochen für unzumutbar hielt.

Die Richter am Landgericht Berlin schätzen die Situation jedoch komplett anders ein. Denn für einen Berufstätigen stelle es keine unzumutbare Härte dar, Handwerkern an 15 Arbeitstagen Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Schließlich müsse er nicht einmal persönlich anwesend sein, sondern könne diese Aufgabe von einer Vertrauensperson übernehmen lassen. Er müsse den Anbau des Balkons zudem dulden, weil der Wohnwert dadurch dauerhaft gesteigert werde. Eine andere Einschätzung sei auch nicht gerechtfertigt, weil die geschilderten Nachteile in innerstädtischen Lagen Berlins häufig auftretende Einschränkungen seien.

Zumindest teilweise bekam der Mieter aber trotzdem Recht. Den Austausch der Heizung, so die Richter, müsse der Mieter nicht hinnehmen. Denn in seiner Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme habe der Vermieter nicht ausreichend dargelegt, ob sich für den Mieter durch den Austausch des Heizkörpers eine Energieeinsparung ergebe (Aktenzeichen 65 S 108/16).

März 2017


Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011, 2012, 2013-2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020-2023,
Immobilien News ab 2024


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de