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Die Mietpreisbremse für München: gekippt

Die Mietpreisbremse für die bayerische Landeshauptstadt München wurde nun vom dortigen Amtsgericht gekippt. Der Grund: Die Richter sehen die bayerische Mieterschutzverordnung als fehlerhaft an. Das bedeutet: Für München lässt sich die Mietpreisbremse nicht anwenden.

Mitte August wurde die Klage eines Mieters durch das Amtsgericht München abgewiesen, weil die Richter die bayerische Verordnung als fehlerhaft ansehen. „Die Mieterschutzverordnung des Freistaats Bayern ist für München nicht anwendbar“, so der Wortlaut im Urteil. Dazu sagt: Rudolf Stürzer, Chef des Haus- und Grundbesitzervereins: „Das Urteil hat der Mietpreisbremse in Bayern ein vorzeitiges Ende beschert.“

Darum ging es konkret

Der Kläger wohnt in der Maxvorstadt, wo er für seine dreieinhalb Zimmer große Wohnung einen Betrag zahlen muss, der um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt: Er bezahlt 20 Euro pro Quadratmeter, also insgesamt 2.000 Euro für eine 100 Quadratmeter große Wohnung, die Haus und Grund als „luxuriös“ bezeichnet. Laut städtischem Mietspiegel beträgt die Vergleichsmiete für eine derartige Wohnung jedoch lediglich 13,98 Euro je Quadratmeter. Weil die Richter jedoch die bayerische Verordnung zur Mietpreisbremse als fehlerhaft ansehen, wurde die Klage abgewiesen.

Wie wird die Ansicht begründet?

„Aus Sicht des Gerichts liegt ein materiell rechtlicher Verstoß gegen das Begründungserfordernis vor“, weshalb die zuständigen Richter bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatten, dass sie die bayerische Mieterschutzverordnung nicht anwenden werden. Der Gesetzgeber hat nach Meinung der Richter hat der Gesetzgeber keine ausreichende Begründung abgegeben, weshalb einzelne Gemeinden unter die Preisbremse fallen.

Denn bei einer Begrenzung handle es sich um einen staatlichen Eingriff ins Eigentumsrecht, welches vom Grundgesetz geschützt sei. Eingriffe müssten also für jede Gemeinde sehr gut begründet werden. Zwar gibt es in der bayerischen Verordnung elf Kriterien, welche jedoch nicht den Gemeinden zugeordnet würden. Rudolf Stürzer sagt dazu: „Wir haben bereits 2015 auf die detaillierte Begründungspflicht hingewiesen.“

Geht die Klage in die nächste Instanz?

Unterstützt wird die Klage vom Münchner Mieterverein, der in die nächste Instanz gehen will. Beatrix Zurek, Chefin des Mietervereins sagt: „Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.“ Doch auch sie hält die bayerische Verordnung für fehlerhaft. Und weiter: „Wir brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit. Es muss für alle klar sein, ob die Mietpreisbremse gilt, oder nicht.“

Eine Neufassung soll kommen

„Wir haben bereits eine Neufassung der Begründung der Mieterschutzverordnung in die Wege geleitet“, so ein Vertreter des Justizministeriums. Das geschah als Folge eines Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte die Mietpreisbremse zwar für Vereinbar mit der Verfassung des Freistaates erklärt. Jedoch hatte auch der Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass die Verordnung möglicherweise Verstöße hinsichtlich der Begründungspflicht enthalte.

September 2017


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