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Werden Parkhäuser und Tiefgaragen gesetzlicher Standard?

Der Freistaat Bayern plant, dass es bei größeren Bauvorhaben künftig vorgeschrieben werden soll, dass die Bauherren ein Parkhaus oder eine Tiefgarage errichten müssen. Das ist natürlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die ausgeglichen werden müssen.

Die bayerische Staatsregierung hat im Bundesrat Antrag eingereicht, der den Bau eines Parkhauses oder einer Tiefgarage verpflichtend macht. Über diesen Antrag wird aktuell im Bundesrat beraten. Eingereicht wurde der Antrag, weil sich die bayerische Staatsregierung davon verspricht, dass dadurch bei Neubauprojekten weniger Fläche verbraucht wird. Dazu steht im Antrag: „Stellplätze und Garagen, die in Zusammenhang mit großen Bauvorhaben errichtet werden, tragen nicht unerheblich zum Flächenverbrauch bei. Dabei werden oftmals großflächige ebenerdige Parkplätze genehmigt.“ Der Flächenverbrauch würde durch mehrgeschossige Parkhäuser oder unterirdische Parkflächen würden erheblich weniger Fläche verbrauchen. Bislang werde diese Lösung aber nur verwirklicht, wo es im Bebauungsplan vorgeschrieben sei oder wo die Grundstückspreise auf einem entsprechenden Niveau seien.

Es soll Ausnahmen geben

In Einzelfällen soll es aber möglich sein, diese Verpflichtung zu umgehen. Dazu steht im Antrag: „Die Gemeinden sollen die Möglichkeit haben, durch explizite Festsetzung im Bebauungsplan die ebenerdige und eingeschossige Errichtung von Stellplätzen auch bei großen Bauvorhaben für zulässig zu erklären.“

Wie werden die Mehrkosten ausgeglichen?

Dass sich durch diese Verpflichtung die Neubauten unter Umständen verteuern, ist auch den Antragstellern klar. Sie gehen jedoch davon aus, dass die Mehrkosten dadurch ausgeglichen werden, weil insgesamt weniger Fläche verbaut wird. Denn greifen soll die Neuregelung lediglich bei Bauprojekten, bei welchen die Bauherren mindestens 30 Stellplätze schaffen müssen.

Oktober 2018


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