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Grundsteuerreform: Pläne in der Kritik

Die bisher gültigen Regeln zum Erheben der Grundsteuer hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Einheitswerte, welche zur Berechnung herangezogen werden, seien seit Jahren nicht angepasst worden. Das wiederum bedeute einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Bis Ende 2019, so das Gericht, muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun zwei Modelle vorgelegt, die jedoch heftig in der Kritik stehen. Denn zum einen würde der Bürokratieaufwand steigen, wodurch die zuständigen Ämter überfordert seien. Zum anderen wird eine massive Verteuerung – auch von Mieten – in vielen Regionen befürchtet.

Zwei Modelle stehen zur Auswahl

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun zwei Modelle vorgelegt, wie die Grundsteuer künftig berechnet werden soll. In einem Modell würden ausschließlich die Flächen der Gebäude und Grundstücke berücksichtigt. Das heißt: Die Fläche wird mit einem Äquivalenzwert multipliziert, aus dem Ergebnis errechnet sich die Grundsteuer. Jedoch verstößt dieser Vorschlag möglicherweise gegen das Grundgesetz. Der Grund: Der Wert der Immobilie wird nicht einbezogen, was gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen könnte.

Beim zweiten Vorschlag des Bundesfinanzministers werden neben dem Bodenrichtwert mal der Grundstücksfläche auch die Nettokaltmiete sowie das Alter der Immobilie einbezogen. Der Mietersatzwert nach Mikrozensus soll bei selbstgenutztem Wohneigentum mit einfließen.

Unbebaute Grundstücke sollen nicht besteuert werden. Jedoch soll die Grundsteuer auch weiterhin auf die Mieter umgelegt werden können. Um die Grundsteuermesszahl ermitteln zu können, sollen sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter die Gebäude- beziehungsweise Wohnfläche in der Steuererklärung ausweisen. Sämtliche Komponenten sollen in einem Turnus von sieben Jahren nach einer Überprüfung gegebenenfalls aktualisiert werden. Nach den Plänen des Bundesfinanzministers soll sich die Höhe des Steueraufkommens aber nicht ändern.

Die Neuregelung der Grundsteuer in der Kritik

Die Vorschläge des Bundesfinanzministers sind allerdings nicht unumstritten. So kritisiert Ralph Henger, Immobilienexperte beim Institut der Deutschen Wirtschaft: „Beide vorgeschlagenen Modelle gehen in die falsche Richtung.“ Mit der Bodenwertsteuer, also einer reinen Steuer auf die Grundstücksfläche, würde das beste Modell fehlen. Schließlich sei es mit einem erheblichen Aufwand verbunden, den Wert eines Gebäudes richtig zu ermitteln. Nach Meinung der Befürworter würde die reine Besteuerung des Bodenwertes Anreize für Investitionen schaffen. Sie meinen, dass dadurch in Innenstädten künftig vermehrt in die Höhe gebaut werde.

Aufwendig, teuer und kompliziert?

Auch Clemens Fuest, Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo), kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministers. Er hält dessen Vorschläge zur Grundsteuerreform für zu kompliziert. Eine Berechnung für jede Wohnung anzustellen ist seiner Meinung nach zwar möglich, jedoch sei das mit einem sehr großen Aufwand verbunden. Immerhin gebe es deutschlandweit etwa 35 Millionen Immobilien. Unabhängig davon sieht er ein Problem darin, dass diese Bewertung auch gerichtsfest sein müsse. Denn es sei davon auszugehen, dass sich so mancher gegen den bestimmten Wert wehren wird.

Er verweist auf den Vorschlag des Ifo-Instituts, wonach für die Bewertung einfach die Grundstücks- und die Wohnfläche herangezogen werden sollten. Hier müsse die Ermittlung zudem nur einmal erfolgen, nicht alle sieben Jahre.

Wo könnte die Grundsteuer deutlich steigen?

Die „Bild“-Zeitung beruft sich auf interne Unterlagen aus dem Finanzministerium und gibt an, dass die Grundsteuer durchschnittlich um 22 Prozent steigen könnte. Massiv dürfte der Anstieg demnach vor allem in Berlin sein. Dort würden die Einnahmen aus der Grundsteuer bei gleichbleibendem Hebesatz um 63,7 Prozent steigen, in Bayern und Sachsen durchschnittlich um 21 beziehungsweise 25 Prozent. Die Gewinner seien hingegen Eigentümer und Mieter in Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern. Niedersachsen würde bei der Grundsteuer ein Minus von 29 Prozent hinnehmen müssen.

Dezember 2018


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