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Mietstreitigkeiten landen seltener vor Gericht

Deutsche klagen seltener, wenn es um Mietstreitigkeiten geht, sondern suchen lieber eine außergerichtliche Einigung. Die Zahl der Beschwerden wegen höherer Mieten jedoch ist deutlich angestiegen.

Die Gründe, warum es zwischen dem Vermieter und dem Mieter zum Streit kommen kann, sind vielfältig. Sehr häufig werden etwa Mieterhöhungen, Schimmel oder die Nebenkosten zum Grund für eine Auseinandersetzung. Vor Gericht landen diese Streitigkeiten aber seltener. So landeten 2017 insgesamt knapp 227.000 Fälle von Mietstreitigkeiten vor Gericht, also 20.000 weniger als 2016. Der Deutsche Mieterbund sagt dazu: „Damit sank die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.“

Diese Entwicklung lässt sich aber bereits seit 1996 beobachten. Seither ist die Zahl der Prozesse nämlich rund um ein Drittel gesunken. Als einen Grund für diese Entwicklung sieht der Mieterbund die Rechtsberatung, welche durch Mietervereine angeboten wird. Bei diesen Stellen hatten 2017 insgesamt etwa 1,1 Millionen Menschen Rat gesucht, wobei die Fälle zu 97 Prozent außergerichtlich gelöst werden konnten.

Die Eigentümerquote ist gestiegen

In den 1990er Jahren lässt sich aber auch ein Anstieg der Eigentümerquote feststellen, was bedeutet, dass die Menschen zunehmend in ihren eigenen vier Wänden leben. Dadurch werden Mietstreitigkeiten natürlich ebenfalls ausgeschlossen. Viele Streitpunkte sind nach Ansicht der Mietervereine aber auch durch Reformen des Mietrechts und Urteile, die der Bundesgerichtshof gefällt hat, entschärft worden.

Bei etwa 30 Prozent der Fälle geht es nach dem Mieterbund um die Abrechnung der Betriebskosten. Fragen zu Mängeln an der Wohnung betreffen etwa 15 Prozent der Fälle, während Mieterhöhungen etwa 11,7 Prozent ausmachen. Dazu sagt der Mieterbund: „Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder.“ Laut Statistik seien Mieterhöhungen und Mängel an der Wohnungen in Großstädten häufiger ein Thema als im bundesweiten Schnitt.

Januar 2019


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