Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Für Immobilienbesitzer stellt sich oft die Frage, ob sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen sollten, sobald sie ihr Eigenheim abgezahlt haben. Denn es gibt sehr wohl Gründe, die dafür, aber auch solche, die dagegen sprechen.
Dieser Eintrag wird von den Banken üblicherweise als Sicherheit verlangt, wenn sie eine Immobilie finanzieren. Der Grund: Sollte der Kreditnehmer eines Tages den Kredit nicht mehr vertragsgemäß zurückzahlen können, hat die Bank in diesem Fall ein Zugriffsrecht auf die Immobilie und kann diese notfalls auch zwangsversteigern lassen. Wurde das Darlehen abbezahlt, bleibt der Eintrag dieser Grundschuld im Grundbuch aber weiterhin bestehen, sofern der Immobilienbesitzer keine Löschung beim Grundbuchamt beantragt hat.
Der Kreditnehmer kann die Löschung der Grundschuld beantragen, sobald er das Darlehen komplett zurückgezahlt hat. Dafür stellt ihm die Bank auch eine sogenannte Löschungsbewilligung aus, mit welcher der Kreditnehmer zum Notar geht. Dieser setzt den entsprechenden Antrag auf und reicht ihn ein. Für den Kreditnehmer fallen also Kosten für den Notar sowie für die Gebühren beim Grundbuchamt an.
Sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt dürfen dem Kreditnehmer eine Rechnung über 0,2 Prozent der Grundschuld stellen. Hat der Immobilienbesitzer also einen Kredit in Höhe von 400.000 Euro aufgenommen und getilgt, können ihm sowohl Notar als auch Grundbuchamt jeweils 800 Euro in Rechnung stellen.
Weil die Kosten für die Löschung nicht unerheblich sind, macht es also nicht in jedem Fall Sinn, die Löschung der Grundschuld zu beantragen. Dies hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab:
Wer seine Immobilie weiterverkaufen möchte, sollte die Löschung veranlassen, weil zahlreiche Interessenten Wert darauf legen, dass das Grundbuch unbelastet ist.
Wird die Grundschuld gelöscht, bedeutet das auch ein gewisses Maß an Sicherheit, weil die Schuld nicht mehr existiert und somit auch nicht weiter verkauft werden kann.
Viele Kreditnehmer entlastet es persönlich, wenn die Schuld gelöscht ist, weil sie damit als kreditfrei gelten.
Hat ein Immobilienbesitzer nicht vor, das Haus oder die Wohnung in absehbarer Zeit zu verkaufen, kann er die Grundschuld bestehen lassen, obwohl er den Kredit längst getilgt hat. Der Grund: Will er anbauen oder renovieren, kann er die bereits bestehende Grundschuld als Sicherheit nutzen, um dafür ein Darlehen zu bekommen.
Bleibt die Grundschuld bestehen, können damit auch Anschaffungen wie etwa ein Autokauf per Kredit finanziert werden. Muss die ursprüngliche Grundschuld dafür nicht erhöht werden, fallen auch keine weiteren Kosten an.
Zwar möchten viele Interessenten lieber eine Immobilie ohne bestehende Grundschuld kaufen. Die Löschung kann aber auch im Rahmen des Kaufvertrages mit Hilfe eines Notars geregelt werden.
Januar 2019
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