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Nichtwohngebäude: erste Energieausweise laufen aus

Auch gewerblich genutzte Gebäude benötigen einen Energieausweis

Anfang Juli des Jahres 2009 wurden die ersten Energieausweise für Nichtwohngebäude ausgestellt. Diese besaßen eine Laufzeit von zehn Jahren und verlieren somit im Juli 2019 ihre Gültigkeit. Wer als Eigentümer in naher Zukunft sein Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten möchte, benötigt hierzu einen aktuellen Energieausweis. Das gilt auch für gerade sanierte Gebäude, für die eine energetische Bilanzierung gemacht wurde.

Um nun an einen neuen Energieausweis zu kommen, ist es ratsam, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden. Experten raten dazu, bei der Wahl des Energieausweises für das Gebäude einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen. Der Bedarfsausweis besitzt eine hohe Aussagekraft und macht es möglich, unterschiedliche Bauten zu vergleichen.

Warum nicht den Verbrauchsausweis?

Es gibt in Deutschland zwei Formen des Energieausweises: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf Verbrauchswerten, die in den letzten drei Jahren aufgezeichnet wurden. Seine Aussagekraft hängt also stark davon ab, wie die Nutzer des Gebäudes sich bezüglich Energieverbrauch verhalten haben. Für Wohngebäude mag dies die bessere und auch preiswertere Art des Energieausweises sein, weil Mieter oder Eigentümer von Wohnraum in der Regel nur geringe Abweichungen zueinander aufzeigen. Ganz anders sieht es jedoch bei vielen Nichtwohngebäuden aus, die gewerblich genutzt werden.

Beim Bedarfsausweis sind es nicht die Verbrauchsdaten der früheren Nutzer, sondern ihm wird eine technische Analyse der Gebäudedaten zugrunde gelegt. Dazu gehört die Prüfung der Gebäudehülle inklusive Fenster, Türen, Decken, Außenwände und Bedachung. Im Weiteren werden die Energiekreisläufe im Gebäude unter die Lupe genommen. Dazu gehören natürlich die Heizung inklusive Warmwasserbereitung sowie die genutzten Energieträger wie Öl, Gas, Strom, Pellets oder Kohle. Ebenso aber auch Kühlung, wenn vorhanden, sowie Lüftung und Beleuchtung.

Der energetische Zustand eines Nichtwohngebäudes wird im Bedarfsausweis wesentlich genauer dargestellt als im Verbrauchsausweis. Potenzielle Käufer, Mieter oder Pächter von Nichtwohngebäuden lassen sich üblicherweise eher von Fakten überzeugen als von Schätzungen, die auf zurückliegenden Verbrauchsdaten basieren. Bei einer gewerblichen Nutzung kann das Verbrauchsverhalten des neuen Nutzers völlig anders sein. Der Bedarfsausweis besitzt aber auch für den Eigentümer einen Vorteil, der den Ausweis erstellen ließ. Er zeigt ihm oder ihr eventuelle Schwachstellen am Gebäude, die vor dem Verkauf behoben werden können. Unter Umständen geht dies sogar mit einer Wertsteigerung einher.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Wer ein Nichtwohngebäude neu errichtet, muss auf jeden Fall einen Bedarfsausweis ausstellen lassen, denn ein Verbrauchsausweis kann ja aufgrund fehlender Daten aus der Vergangenheit nicht erstellt werden. Nichtwohngebäude, die verkauft, verpachtet oder vermietet werden, benötigen ebenso einen Energieausweis, mit Ausnahme denkmalgeschützter Gebäude oder Bauten mit weniger als 50 qm Grundfläche.

Ausstellungsberechtigt sind zugelassene Fachleute, etwa Architekten, Energieberater, Planer sowie entsprechend qualifizierte Personen mit Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengang. Wer bei der Wahl des Fachmannes oder der Fachfrau auf Nummer sicher gehen will, sollte die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes zurate ziehen. Die von der KfW, der Energieagentur dena sowie den Bundesministerien Wirtschaft und Energie sowie Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle initiierte Liste beinhaltet nur wirklich qualifizierte Personen und nur diese sind auch berechtigt, als Sachverständige Bestätigungen auszustellen, wenn es um die Beantragung von KfW-Fördermitteln geht.

Fördergelder der KfW-Bankengruppe gibt es nicht nur für Wohngebäude, sondern ebenso seit 2015 auch für Nichtwohngebäude sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen.

Juli 2019


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