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Das Klimapaket: was es für Mieter und Hauseigentümer bedeutet!

Nun ist das Klimapaket eine „fast“ vollständig beschlossene Sache. Was kommt denn nun auf Hauseigentümer und Mieter zu?

Das wohl wichtigste Ziel des Klimapaketes ist die Verringerung des CO2-Austosses bis zum Jahr 2030 um 55 % im Verhältnis zum Ausstoß des Jahres 1990. Ein weiterführendes, jedoch noch nicht konkret verfasstes Ziel ist es, die Klimaneutralität bis in das Jahr 2050 zu erreichen.

Der erste Schritt hin zur Einsparung ist bereits getan, indem zum Beispiel Steuerabschreibungen für energetische Umbaumaßnahmen an Einfamilienhäusern seit Januar 2020 möglich sind und auch die entsprechenden KfW und BAFA-Programme wurden erweitert. Der wichtigste Punkt ist jedoch die Verteuerung von Öl und Gas, den beiden Hauptverursachern in Bezug auf den CO2-Austoss. Das bedeutet natürlich, das Heizöl und Gas im Einkauf teurer werden.

Wie viel teurer werden Heizöl und Gas?

Im zuletzt beschlossenen Klimapaket wird der CO2-Ausstoss ab dem Jahr 2021 mit 25 Euro pro Tonne veranschlagt. In den darauf folgenden Jahren steigert sich dieser Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne.

Die Händler sind die ersten, die diesen Preis bezahlen müssen, den sie aber an ihre Kunden weitergeben werden. Ob nun im vollen Umfang oder reduziert, bleibt ihnen überlassen. Durchaus vorstellbar, das viele Händler lieber ihre Gewinnspanne reduzieren, als Kunden zu verlieren. Es wird ab dem nächsten Jahr sehr wahrscheinlich zu einem Preiskampf bei Öl und Gas kommen. Ungeachtet dessen hier ein Rechenbeispiel, wenn der volle CO2-Preis umgeschlagen wird:

Bei einem Einfamilienhaus mit 100 qm Wohnfläche und einem Verbrauch von 15 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr ergeben sich bei einem angenommenen Literpreis von 65 Cent Heizölkosten von 975 Euro ohne CO2-Bepreisung.und mit CO2-Preis von rund 1093 Euro. Es sind mit etwa 118 Euro Mehrkosten pro Jahr zu rechnen. Bis in das Jahr 2025 steigen die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung auf 261,15 Euro.

Durch sinkende Stromkosten soll ein Ausgleich geschaffen werden

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung von Öl und Gas sollen dazu dienen, die EEG-Umlage bei den Stromkosten zu senken. Vorläufig rechnet das Bundesfinanzministerium mit folgenden Zahlen:

Wiederum umgerechnet auf ein 100 qm Einfamilienhaus mit etwa 3000 kWh Stromverbrauch pro Jahr und dadurch entstehende Kosten von rund 930 Euro ergebe sich für das Jahr 2021 eine Stromkostenreduktion von 62,4 Euro.

Wie schon aus den Beispielen zu sehen ist, würde der Ausgleich nur etwa 50 % des Verlustes aus der erhöhten Heizölrechnung betragen, vorausgesetzt, der Stromanbieter gibt diesen Abschlag an den Endkunden weiter. Alles in allem können sich Hauseigentümer und Mieter darauf einstellen, dass die nächsten Jahre in Bezug auf die Energiekosten teurer werden. Die einzige hilfreiche Maßnahme dagegen ist die Einsparung von Energie. Damit wäre das Ziel der Bundesregierung ja erreicht, doch zeigt sich für den Endverbraucher einmal mehr, das ihm oder ihr die vollständige Last aufgebürdet wird, während beispielsweise die Betreiber von Kohlekraftwerken, die oft schon längst abgeschrieben sind, mit zusätzlichen Steuermilliarden belohnt werden, um die Abschaltung zu versüßen.

Februar 2020


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