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Baufinanzierung für Ü-Fünfziger, geht das?

Es war ein ungeschriebenes Gesetz in Deutschland. Sich ein Haus zu errichten oder eine Wohnung zu kaufen, wird so mit etwa 30 oder spätestens mit 40 Jahren angegangen. Doch immer mehr Menschen schieben den Traum von der eigenen Immobilie immer weiter nach hinten. Wie sieht es denn dann bei der Finanzierung aus?

Der oder die ideale „Häuslebauerin“ begann mit Eintritt ins Berufsleben gleichzeitig die Ansparung für das eigene Wohneigentum, meist in Form von Bausparverträgen und Lebensversicherungen. Wer dann mit 35 Jahren etwa 10 bis 20 % Eigenkapital auf der hohen Kante hatte, holte sich den „Rest“ für die Hausfinanzierung von der Bank. Kein Problem, denn mit 35 liegen meist noch 25 bis 30 Jahre Arbeitsleben mit geregeltem Einkommen an. In dieser Zeit wird die Immobilie abbezahlt und steht mit Renteneintrittsalter schuldenfrei da. Doch immer mehr Menschen wollen sich nicht mehr in den „besten“ Jahren des Lebens Monat für Monat krumm legen, genau dann auf jeden Cent achten müssen, wenn das pralle Leben ruft.

Allerdings besteht die Furcht, dass mit zunehmendem Alter die eigene Kreditwürdigkeit bei den Banken sinkt, denn ob es nun gerne gehört wird oder nicht, die Zeit, die noch bleibt, verringert sich mit jedem verstrichenen Jahr und mit dem Renteneintritt sinkt in der Regel das monatliche Einkommen.

Banken haben eigene Regeln, die EU aber auch

Es ist durchaus möglich, auch noch jenseits der 50 eine Hausfinanzierung zu erhalten. Dabei stellt aber jede Bank ihre eigenen Regeln auf, welche Kriterien zur Kreditvergabe angelegt werden. So rechnet die eine Bank mit einer Lebenserwartung von 75 Jahren, die nächste mit 80 Jahren, wobei interessanterweise bei Riestersparverträgen gerne auch mal mit bis zu 90 Jahren Lebenserwartung gerechnet wird. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Dem Regelwildwuchs wurde im März 2016 zumindest in Bezug auf die Immobilienfinanzierung ein Riegel vorgeschoben. Zu dieser Zeit trat die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in Kraft. Eine 2014 in Brüssel verabschiedete und zwei Jahre später in deutsches Recht umgesetzte Verordnung. Mit der WIKR verschärften sich die Anforderungen sowohl für die Banken als auch für potenzielle Kreditnehmer. Der für ältere Kreditnehmer wohl wichtigste Punkt besteht darin, das die Banken verpflichtet sind, nicht nur die aktuelle Kreditwürdigkeit zu prüfen, sondern auch die zukünftige und die Banken dürfen nur Kredite vergeben, die auch in einem angemessenen Zeitrahmen getilgt werden können. Das Ganze dient der Verhinderung einer neuen Immobilienblase. Allerdings war die WIKR nicht nur den Banken zu streng und sie führte zu einem deutlichen Rückgang der Immobiliendarlehen gerade bei älteren Kreditnehmern. So wurde sie 2018 entschärft. Ursprünglich durfte der Wert der Immobilie nicht in die Darlehensprüfung mit einbezogen werden, sondern nur das aktuelle und zukünftige Einkommen sowie die Bonität. Seit Juni 2018 darf nun auch wieder die Immobilie selbst miteinbezogen werden, wenn es um die Kreditwürdigkeitsberechnung geht.

Auch wenn über Fünfzigjährige weniger Lebensjahre erwarten dürfen, können sie bei den Banken in der Regel mit einem hohen Einkommen und oft auch mit viel Eigenkapital punkten. Diese Vorteile haben inzwischen auch die Banken erkannt und sehen die Kreditvergabe in diese Altersgruppe als durchaus positiv an. Die Angst, nur wegen des Alters keinen Immobilienkredit zu erhalten, ist heute weitgehend unbegründet. Trotzdem ist es wichtig, die Konditionen zu prüfen und nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen.

November 2020


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