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Das kommt 2021 auf Hausbesitzer zu

Das „Schreckensjahr“ 2020 ist weitgehend abgehakt und es gilt nun, nach vorne zu schauen, in die nahe Zukunft des Jahres 2021.

Nun, für die Immobilienbranche war 2020 kein wirklich schlimmes Jahr und auch Hauseigentümer profitierten weitgehend von der Niedrigzinspolitik der EZB. Allerdings war 2020 wie auch die Jahre zuvor der gesamte deutsche Immobilienmarkt ein Verkäufer-Markt. Die Preise für Gebäude und Grundstücke kennen nach wie vor nur eine Richtung, nach oben. Ob sich daran in 2021 etwas ändert? Es besteht die Möglichkeit, dass im kommenden Jahr die wirtschaftlichen Einbrüche aufgrund der Pandemie auf die Immobilienbranche durchschlagen. Bekanntermaßen reagiert der Häuser- und Grundstücksmarkt immer mit größerer Verzögerung auf Schwankungen, aber sicher ist das nicht. Dafür sind andere Dinge für 2021 sicher, denn die haben nichts mit Spekulation oder Glaskugel schauen zu tun, sondern es handelt sich um anstehende Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen.

Die wichtigsten Punkte und Änderungen nun im Überblick:

Heizen mit Öl und Gas wird teurer

Ab nächstes Jahr tritt die erste Stufe der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe in Kraft. Auf jede Tonne CO2 sind dann 25 Euro fällig, die sich vermutlich in höheren Brennstoffpreisen beim Verbraucher bemerkbar machen.

Wohngeld steigt

Einkommensschwache Mieter dürfen sich über durchschnittlich 15 Euro mehr beim Wohngeld freuen.

Kein Soli mehr in 2021, zumindest für die meisten Deutschen

Ab 2021 entfällt für alle Einkommen, die ein Jahresbrutto unterhalb von 73.000 Euro (Singles) beziehungsweise 151.000 Euro (Ehepaare) vorweisen, der Solidaritätszuschlag.

Nur noch bis Ende März 2021 Baukindergeld

Eigentlich hätte es schon 2020 auslaufen sollen, das Baukindergeld. Durch Corona verzögerte sich die Beendigung der Maßnahme um ein Jahr.

Zensusgesetz 2021

Von Januar an müssen Vermieter und Verwalter von Wohnraum den statistischen Ämtern der Länder und des Bundes melden, wer mit wie viel Zimmer und Quadratmeter als Mieter in den Immobilien wohnt. Dabei muss auch der Name des oder der Mieterin genannt werden.

Gunstmiete wird neu geregelt

Wer Wohnraum an Freunde oder Verwandte zum „Freundschaftspreis“ vermietet, durfte bisher trotzdem Werbungskosten geltend machen, und zwar dann, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betrug. Ab 2021 wird der Anteil auf 50 % gesenkt.

In Berlin und Brandenburg werden Rauchmelder Pflicht

Sie sind nicht die letzten der Bundesländer, die ab Januar 2021 eine Rauchmelderpflicht in Bestands- und Neubauten einführen, Berlin und Brandenburg. Das letzte Bundesland, das noch gewaltig hinterhinkt, ist Sachsen. Gerade einmal die Hälfte aller Mietwohnungen hat in Sachsen einen Rauchmelder installiert.

Stromerzeuger müssen registriert werden

Alle Stromerzeuger, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, müssen bis zum 31. Januar im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das gilt für Solaranlagen, BHKW, Windenergieanlagen, Batteriespeicher und auch Notstromaggregate. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld sind möglich, wenn es „vergessen“ wird.

Wohnungsbauprämie steigt

Von 8,8 % auf 10 % steigt die Wohnungsbauprämie im Jahr 2021 auf die jährlichen Einzahlungen. Es darf nun auch mehr gespart werden. Die staatlich verzinste Höchstgrenze liegt nun bei 700 Euro beziehungsweise 1400 Euro für Paare. Ebenso wurde die Einkommensgrenze hochgesetzt, um in den Genuss der Wohnungsbauprämie zu kommen. Singles dürfen nun 35.000 und Paare 70.000 Euro pro Jahr verdienen.

Umwandlungsverbot

Ab Januar 2021 kann eine zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes verbieten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Dezember 2020


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