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Geerbte Immobilie – Änderung der Grundbucheintragung nicht vernachlässigen

Wer Eigentümer einer Immobilie ist, geht aus der Eintragung im Grundbuch hervor. Stirbt der Eigentümer, sind die Erben in der Verantwortung und müssen die Umschreibung, bzw. Änderung des Grundbucheintrages veranlassen. Dafür gibt es Fristen, die der Erbe beachten muss. Handelt er nicht, droht ein Zwangsgeld in empfindlicher Höhe.

Änderung des Grundbucheintrags!

Damit der Erbe die Änderung des Grundbucheintrages in die Wege leiten kann, muss dieser Erbe eine Berechtigung mittels Erbberechtigungsschein nachweisen. Gibt es mehrere Erben, wie das häufig bei Geschwistern der Fall ist, müssen auch diese ins Grundbuch als Erbengemeinschaft eingetragen werden. Die Änderung des Eintrags ist kostenfrei. Für diese Änderung des Grundbucheintrags haben die Erben in der Regel 2 Jahre nach Testamentseröffnung (Ausstellung Erbschein/ oder Erbberechtigungsscheins/ oder Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts) Zeit.

Verzögerung bei der Grundbucheintragung anmelden!

Das gilt nicht, wenn die Erben sich anderweitig einigen, z.B. durch Auszahlung des Erbteils, oder einer anderen prozentualen Aufteilung des Erbteils. So eine Erbauseinandersetzung ist oftmals mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. In dieser Zeit können die Erben das Grundbuchamt über die Verzögerung aufklären und eine neue Frist vereinbaren. Dabei sollten sie unbedingt mit den Behörden in Kontakt bleiben. Eine schriftliche Fristsetzung seitens des Grundbuchamts ist grundsätzlich bindend. Eine vorschnelle Eintragung der Eigentümer und spätere Korrektur ist hingegen teuer und zeitaufwändig. Das kann als Grund für eine neue Fristsetzung ausreichen.

Fristsetzung des Grundbuchamtes immer ernstnehmen

Aus einem Urteil des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2021 - 3 Wx 192/20 geht hervor, dass Verzögerungen bei der Grundbucheintragung rechtens sein können. Im konkreten Fall hatte das Grundbuchamt ein Zwangsgeld von 25.000 Euro angedroht, wenn die Erben einer Immobilie nicht innerhalb der gesetzten Frist einen Erbschein vorlegten. Vor Ablauf der Frist hatten die Erben aber bereits einen Vermächtniserfüllungs- und Auseinandersetzungsvertrag geschlossen und notariell beglaubigen lassen. In diesem Vertrag wurde festgehalten, dass beide Erben jeweils zur Hälfte das Erbe antreten und den Grundbesitz untereinander aufteilen wollen.

Fazit:

Es ist wichtig innerhalb der gesetzten Fristen umschreiben zu lassen, oder aber das Grundbuchamt zu informieren, wenn es Verzögerungen aus berechtigten Gründen geben sollte. Die Entscheidung des OLG’s lässt also eine Verzögerung zu.

September 2021


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