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Denkmalschutz

Der Denkmalschutz besteht in Deutschland, um vorhandene Gebäude, die von hohem technischen oder kulturellen Wert sind und daher für die Nachwelt erhalten bleiben sollen, zu schützen. Solche Gebäude dürfen also nicht einfach abgerissen oder beliebig umgebaut beziehungsweise saniert werden. Das Denkmalschutzgesetz sieht hier genaue Richtlinien vor, inwieweit der Eigentümer die Immobilie verändern beziehungsweise sanieren darf. Somit könnte man meinen, dass der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie grundsätzlich uninteressant sei. Dem ist allerdings nicht so, da der Staat für den Erhalt und die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien sehr attraktive steuerliche Vorteile gewährt. Somit können sich denkmalgeschützte Immobilien auch sehr gut als Anlageobjekt eignen.


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