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Disagio

Als Disagio bezeichnet man grundsätzlich einen Abschlag vom Nennwert eines Kredites oder eines Wertpapiers. Bei Immobilienkrediten wird dieser Abschlag vom Auszahlungsbetrag abgezogen, wobei der Kreditnehmer trotzdem den vollen Kreditbetrag zurückzahlen muss. Dabei kann das Disagio entweder als Prozentbetrag in Abhängigkeit des gesamten Wertes, oder als absoluter Betrag angegeben werden. Grund für diese Regelung ist, dass dadurch ein niedrigerer Nominalzinssatz erreicht wird, was in der Folge die monatlichen Tilgungsraten verringert. Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist ein Disagio bei Immobilienkreditverträgen jedoch heute nur noch dann sinnvoll, wenn die Immobilie betrieblich genutzt oder vermietet wird. Und auch in diesen Fällen sollte der Betrag des Disagios direkt im Jahr der Auszahlung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. In allen anderen Fällen lohnt sich der Einbau eines Disagios in den Kreditvertrag nicht mehr.



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