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Diese Versicherungsform empfiehlt sich insbesondere für Besitzer von vermietetem Wohneigentum. Grund für die Notwendigkeit ist die gesetzlich geforderte Beaufsichtigungspflicht des Grundstücksbesitzers. Bei vermietetem Wohneigentum kann dieser jedoch kaum immer vor Ort sein. Kommt es zu einem Schadensfall, so ist der Grundstücksbesitzer grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nimmt ihm dieses Risiko ab. Sie wird alle Schäden regulieren, die Dritten auf dem Grundstück des Besitzers entstanden sind. Dabei kann es sich um Schäden an der Gesundheit, dem Eigentum oder dem Vermögen handeln.
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