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Hausverwalter

Ein Hausverwalter hat die Aufgabe, alle verwaltungstechnischen Aufgaben im Bereich des Wohnungseigentums - egal, ob vermietet oder nicht - wahrzunehmen. Dafür wird er von der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Eigentümerversammlung beauftragt und erhält in der Regel einen festen Leistungskatalog. Die in diesem Leistungskatalog aufgezählten Tätigkeiten können sich sowohl aus den so genannten Grundtätigkeiten zusammensetzen, die in regelmäßigen Abständen zu verrichten sind als auch aus Sondertätigkeiten, die nur bei Bedarf anfallen und für die in der Regel ein festgelegter Stundenlohn zu bezahlen ist. Obwohl entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten für Hausverwalter in Deutschland existieren, werden diese nicht explizit gesetzlich gefordert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist also lediglich eine einfache Gewerbeanmeldung notwendig, um sich als Hausverwalter zu bezeichnen.



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