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Mietausfall

Ein möglicher Mietausfall stellt einen wichtigen Faktor zur Berechnung der Kredithöhe für Käufer von Immobilien als Anlageobjekten dar. Grundsätzlich kann nicht damit gerechnet werden, die angesetzten Mieteinnahmen ohne Unterbrechung für die gesamte Kreditlaufzeit zu generieren. Daher sollte immer ein entsprechender Pufferbetrag als Rücklage für eventuelle Mietausfälle einkalkuliert werden. Mietausfälle können zum Beispiel dadurch entstehen, dass Wohnungen infolge eines Mieterwechsels über eine gewisse Zeit leer stehen - beispielsweise dann, wenn nicht sofort ein neuer Mieter gefunden werden kann bzw. Renovierungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Auch bei rechtlichen Streitigkeiten mit Mietern - z. B. bei den so genannten Mietnomaden - muss damit gerechnet werden, dass Mieteinnahmen über längere Zeit ausfallen. Wer diese Mietausfälle in seiner Kostenkalkulation unberücksichtigt lässt, der riskiert, dass ein finanzielles Ungleichgewicht entsteht und Zinsen und Tilgung irgendwann nicht mehr gezahlt werden können.



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