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Notarkosten

Wenn eine Immobilie oder ein Grundstück veräußert wird, muss der Kaufvertrag grundsätzlich durch einen Notar beurkundet werden. Gleiches gilt, wenn der neue Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden soll. Der Notar macht seine Arbeit selbstverständlich nicht umsonst, sondern erhält eine Provision. Diese Provision bezeichnet man auch als Notarkosten. Allerdings sind die unterschiedlichen Einsätze des Notars auf verschiedene Kostenpositionen hinzuzurechnen. So gehören beispielsweise die Notarkosten, welche im Rahmen der Immobilienfinanzierung - und damit beispielsweise durch die Eintragung einer Grundschuld - entstehen zu einer anderen Kostenpositionen als Notarkosten, die durch das Aufsetzen eines Kaufvertrages entstehen. Letztere werden grundsätzlich den Anschaffungskosten für die Immobilie hinzugerechnet und können damit nicht - wie im Rahmen der Finanzierungskosten - steuerlich geltend gemacht werden.


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