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Nutzfläche

Bei der Bezeichnung der Flächen einer Immobilie muss grundsätzlich zwischen der so genannten Wohnfläche und der Nutzfläche unterschieden werden. Um diese Unterscheidung zu erreichen, unterscheidet man wiederum zwischen Wohnräumen und Wirtschaftsräumen. Zu den Wohnräumen gehören dabei Räume wie beispielsweise Bad, Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer etc., als Wirtschaftsräume dagegen werden vorwiegend Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume etc. bezeichnet. Bei gemietetem Wohneigentum können diese Räume auch von mehreren Parteien gemeinsam genutzt werden. Die Gesamtfläche dieser Wirtschaftsräume wird als Nutzfläche bezeichnet und muss in einem entsprechenden Angebot separat ausgewiesen werden. Dies gilt allerdings nur für privat genutztes Wohneigentum, bei Gewerbeimmobilien stellen nahezu alle Räume Nutzflächen dar.


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