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Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung dient dazu, den Kapitalgeber hauptsächlich für den Fall des Todes des Kapitalnehmers vor Rückzahlung des Gesamtbetrages abzusichern. Verstirbt der Gläubiger also, bevor er das Darlehen vollständig zurückgezahlt hat, so übernimmt die Versicherung den noch offenen Restbetrag und begleicht diesen. Inzwischen ist es jedoch möglich, Restschuldversicherungen nicht nur für den Fall des Todes des Gläubigers abzuschließen, sondern auch im Hinblick auf andere Gefahren wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfälle etc. Manche Kreditinstitute und Kapitalgeber fordern zwingend den Abschluss einer Restschuldversicherung, bevor das entsprechende Darlehen bewilligt wird. Insofern lässt sich die Restschuldversicherung mit einer Risikolebensversicherung vergleichen, jedoch ist hier in der Regel keine Gesundheitsprüfung für den Versicherten notwendig.


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