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Sicherheiten

Sicherheiten müssen in vielen Fällen für die Aufnahme von Krediten und Finanzierungen vom Kreditnehmer gestellt werden. Sie dienen dem Kreditgeber als Absicherung, falls die im Vorhinein geprüfte Bonität nicht ausreicht oder sich Änderungen in dieser ergeben, woraus eine Zahlungsunfähigkeit resultieren könnte. Im Bedarfsfall kann der Kreditgeber diese Sicherheiten nutzen und zu seinen Gunsten veräußern. Aus dem Erlös kann er schließlich die noch offene Kreditsumme tilgen. Als Sicherheiten im Immobilienbereich können sowohl das finanzierende Objekt selbst, als auch andere Objekte oder Grundstücke gelten. Darüber hinaus zählen auch Wertpapiere und sämtliche beleihbare Wertgegenstände zu den Sicherheiten. Statt einer Sicherheit in materieller Foren kann für die Absicherung eines Kredites auch ein Bürge eingesetzt werden, der dann im Ernstfall vom Kreditgeber dazu herangezogen werden kann, den noch offenen Kreditbetrag zu tilgen. Auch Bankbürgschaften sind im Immobilienbereich üblich - hierbei bürgt die Bank dafür, im Bedarfsfall das notwendige Kapital zur Tilgung des Darlehens bereitzustellen.



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