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Die Sparzulage ist in Deutschland vor allem unter dem Namen „Arbeitnehmersparzulage“ bekannt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung, die ausschließlich Arbeitnehmern zur Verfügung steht. Sie soll die Bildung von Vermögen fördern und gestattet daher jedem Arbeitnehmer, einen gewissen Betrag pro Jahr zu sparen beziehungsweise vermögenswirksam anzulegen, auf den dann die Zulage gewährt wird. Die Arbeitnehmersparzulage wird dann vom Arbeitgeber entweder anteilig oder komplett an den Arbeitnehmer gezahlt. Wichtig zu wissen ist, dass die Arbeitnehmersparzulage ausschließlich für vermögenswirksames Sparen gezahlt wird, sie kommt also nicht für alle Sparmodelle infrage.
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