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Tilgungsaussetzung

Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung kann es immer wieder einmal vorkommen, dass der Finanzierungsnehmer aufgrund finanzieller Probleme die Monatsraten zur Rückzahlung des Darlehens nicht mehr in voller Höhe bedienen kann. In diesem Fall kann als Ausweg eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden. Dabei zahlt der Kreditnehmer für einen festgelegten Zeitraum nur noch die Zinsen für das Darlehen weiter, die Zahlung der Tilgung wird also so lange ausgesetzt. Daraus ergeben sich zum Teil wesentlich geringere monatliche Belastungen, die der Kreditnehmer dazu nutzen kann, seine finanziellen Verhältnisse wieder so weit zu stabilisieren, dass er nach der vereinbarten Zeit der Tilgungsaussetzung wieder die volle Ratenhöhe zahlen kann. Eine Tilgungsaussetzung sollte daher nach Möglichkeit in jedem Vertrag zur Immobilienfinanzierung festgelegt werden. Sie kann sich als wirkungsvolles Instrument erweisen, um nicht gleich die ganze Finanzierung platzen zu lassen, wenn es einmal finanzielle Probleme gibt.



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