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Februar 2011/1

Pläne zur Teilung der Maklercourtage werden wohl doch nicht umgesetzt

Seit vielen Jahren ärgern sich Mieter darüber, dass die Maklercourtage (in der Regel die gesetzlich zulässigen zwei Kaltmieten plus MwSt.) ausschließlich von ihnen bezahlt werden muss. Das wichtigste Gegenargument: Schließlich hat der Objekteigentümer den Erfolg auf seiner Seite, wenn der Makler einen neuen Mieter für ihn findet. Und so rissen die Diskussionen nicht ab, ob zukünftig nicht der Vermieter für die Courtage aufkommen soll, oder diese zumindest fair zwischen beiden Partien aufgeteilt werden kann.

Die SPD-Fraktion hatte sich bereits im Oktober vergangenen Jahres für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, die die generelle Teilung der Courtage zwischen Mieter und Vermieter zur Folge haben soll. In die gleiche Kerbe schlugen auch Bündnis 90/Die Grünen, allerdings forderte man hier, die Courtage einzig und allein dem Vermieter aufzuerlegen.

Auch bei Kaufimmobilien war eine Neuregelung bereits im Gespräch, allerdings sieht die Lage hier vielerorts schon entspannter aus. Insbesondere in strukturschwachen Regionen mit vergleichsweise wenig Nachfrage nach Immobilien übernehmen immer häufiger die Eigentümer freiwillig die komplette Maklergebühr, um bessere Chancen zu haben, ihr Objekt überhaupt an den Mann zu bringen. Im Übrigen ist auch die Höhe der Provision bei Kaufobjekten nicht gesetzlich geregelt, meist liegt sie zwischen vier und sechs Prozent vom Netto-Kaufpreis.

So wie sich die Lage nun darstellt, wird wohl aus diesen Plänen in absehbarer Zukunft nichts werden. Die an den Rechtsausschuss eingereichten Anträge der beiden Oppositionsparteien wurden kürzlich abgelehnt. In der Folge wird der Ausschuss eine dementsprechende Empfehlung an das Parlament weitergeben, so dass mit fast 100-prozentiger Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Vorschläge abgelehnt werden.

Pech also für Mieter. Sie werden auch weiterhin für die teils horrend hohen Kosten der Maklercourtage aufkommen müssen. Geknickt gibt sich über diese Entwicklung auch der Deutsche Mieterbund. Seiner Aussage nach wurde die Chance vertan „denjenigen die Musik bezahlen zu lassen, der sie auch bestellt hat“. Bleibt abzuwarten, ob sich die Lage ändern wird, wenn in den kommenden Jahren mal wieder in Deutschland ein Regierungswechsel ansteht.


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