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März 2011/1

Was tun bei zu hohen Mieten?

Hinsichtlich der Mietpreise gab es in den letzten Jahren etwas Entwarnung - schließlich sorgte die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise dafür, dass die Mieten fast allerorten etwas in ihrer Höhe zurückgingen. Doch diese Zeiten sind vorbei. Zum Ende der Krise steigen die Mieten wieder spürbar an, mancherorts so weit, dass sie das Niveau von vor der Krise deutlich übertreffen.

Das Online-Immobilienportal Immonet.de startete kürzlich eine Umfrage hinsichtlich der Zufriedenheit von Mietern. Insgesamt 3415 Mieter wurden dabei befragt, die Ergebnisse sehen folgendermaßen aus:

Knapp 44 Prozent der Befragten sind mit der Höhe ihrer Miete unzufrieden, und immerhin gut 20 Prozent kritisierten außerdem einen ungünstigen Schnitt ihres Wohnraums, der dafür sorgt, dass die Wohnung noch kleiner wirkt, als sie wirklich ist. Darüber hinaus beklagten sich rund 15 Prozent der Umfrageteilnehmer über den mangelnden Komfort in ihrer Wohnung, ganz oben stehen dabei Bäder, Heizungen und die durch mangelnde Isolierung hohen Nebenkosten. Doch nicht nur der Wohnraum selbst sorgt für Verdruss, auch das Drumherum gefällt längst nicht jedem. So bemängeln beispielsweise 10 Prozent der Befragten die schlechte Infrastruktur in ihrer Wohngegend.

Doch was kann man als Mieter tun, wenn man das Gefühl hat, dass die Miete viel zu hoch ist?

Experten empfehlen, in diesem Fall zunächst einen Blick auf den Mietspiegel vor Ort zu werfen und dort zu erkunden, wie es um die ortsüblichen Mieten bestellt ist. Weicht die tatsächliche Miete stark von der Durchschnittsmiete im Mietspiegel ab, so ist das rechtlich unzulässig. Der Mieter kann seinen Vermieter auf Senkung der Miete und eventuell sogar Rückzahlung der zuviel gezahlten Mieten verklagen. Übrigens kann auch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen, aus dem hervorgeht, dass der Wohnraum wesentlich höherwertiger als der vergleichbarer Objekte ist, nicht dafür sorgen, dass ein höherer Preis grundsätzlich gerechtfertigt ist. So entschied kürzlich das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil zu Gunsten des Mieters, nachdem dieser seinen Vermieter verklagt hatte. Der Vermieter hatte sich dabei auf ein solches Gutachten berufen.

Doch Vorsicht: Alles hat seine zwei Seiten. Falls Sie sich als Mieter nun ins Fäustchen lachen, weil Ihre Miete deutlich unter dem aktuellen Mietniveau liegt, könnte der Schuss bald nach hinten losgehen. Auch der Vermieter hat das Recht, den Mietspiegel einzusehen und dort zu erkunden, wie die Vergleichsmieten in der jeweiligen Region aussehen. Stellt er fest, dass er seinen Wohnraum zu günstig vermietet, ist es ihm gestattet, nach einem Jahr den Mietpreis an das aktuelle Niveau des Mietspiegels anzupassen.


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